1. Grundlage der Förderung

Das Interessenbekundungs- und Antragsverfahren wird auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik vom 3. Mai 2016 (FIS-Richtlinie), der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.

Die in der Richtlinie getroffenen Regelungen sind zu beachten. Dieser Aufruf enthält ergänzende Förderkriterien. Er richtet sich an Institutionen und Personen, die im „Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung - FIS“ ein Forschungsprojekt im Bereich der Sozialpolitikforschung umsetzen wollen. In diesem Zusammenhang sind die Querschnittsziele Chancengleichheit und Nachhaltigkeit zu beachten.

2. Sozialpolitischer Hintergrund

Ein starker Sozialstaat ist angewiesen auf ein Umfeld engagierter Wissenschaft, das weitsichtig und mit analytischer Tiefe Veränderungen erkennt und deren Auswirkungen unabhängig beschreibt. Die fundierte Analyse von aktuellen Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt und deren Auswirkungen auf bestehende sozialstaatliche bzw. sozialpolitische Arrangements ist unabdingbar für einen informierten sozialpolitischen Diskurs.

Vor diesem Hintergrund hat das BMAS im Jahr 2016 das Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) ins Leben gerufen. Damit verfolgt das BMAS das Ziel, die unabhängige Sozialpolitikforschung zu stärken. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen sich im Feld der Sozialpolitikforschung etablieren können, die jeweiligen Hochschulen im Bereich der Sozialpolitik- und Sozialrechtsforschung Strukturen ausbauen bzw. neu bilden können.

Über das FIS werden Stiftungsprofessuren, Nachwuchsgruppen und Forschungsprojekte gefördert. Darüber hinaus können Formate gefördert werden, welche geeignet sind, den Austausch zwischen wissenschaftlichen Akteuren untereinander, aber auch zwischen ihnen, der Politik und Verwaltung zu verbessern.

Gefördert werden Vorhaben in der Soziologie, den Politik-, Rechts- und Geschichtswissenschaften, der Volkswirtschaftslehre und der Sozialethik.

Auf Basis der Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik können besonders innovative Vorhaben gefördert werden, die das Ziel verfolgen, neue Impulse in der Sozialpolitikforschung zu setzen. Das BMAS begrüßt explorative Vorhaben, inhaltliche und methodische Innovationen sowie Vorhaben, welche konzeptionell einen Dialog zwischen den Disziplinen und zwischen Wissenschaft und Praxis vorsehen.

Bisher fördert(e) das BMAS im Rahmen des FIS insgesamt 36 Forschungsprojekte, zehn wissenschaftliche Nachwuchsgruppen, elf Stiftungsprofessuren sowie seit dem Jahr 2021 den Aufbau des Deutschen Instituts für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS). Diese bilden zusammen mit dem BMAS und dem unabhängigen wissenschaftlichen Beirat des BMAS-Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS-Beirat) das FIS-Netzwerk.

3. Ziele der Förderung von Forschungsprojekten

Mit der Förderung von Forschungsprojekten im Rahmen des FIS sollen neue Impulse in der Sozialpolitikforschung gesetzt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Förderung außergewöhnlicher Perspektiven und Lösungsansätze, für welche die etablierten Formate der Forschungsförderung in der Regel nicht geeignet sind. Exploration, inhaltliche und methodische Innovationen, der Dialog zwischen den Disziplinen und zwischen Wissenschaft und Praxis stehen im Vordergrund.

4. Wer wird gefördert?

Adressaten dieser Förderbekanntmachung sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, z.B. Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungsträger, Verbände, Körperschaften etc., die ein Projekt im Sinne der Nummer 1.1 der "Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016 in Verbindung mit Nummer 5 dieser Bekanntmachung definierten Themen durchführen und ihre Eignung zur Durchführung durch die Vorlage von Referenzprojekten und einer (wirtschaftlichen) Eignungserklärung nachweisen. In diesem Zusammenhang wird auch der Zusammenschluss mehrerer Institutionen zu (Forschungs-) Konsortien begrüßt.

5. Was wird gefördert?

Ab dem Jahr 2025 sollen auf Basis dieser Förderbekanntmachung FIS-Forschungsvorhaben (im Rahmen einer Projektförderung nach Nummer 2a der Richtlinie "zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016) an deutschen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) oder außeruniversitären Forschungsinstitutionen gefördert werden.

Die Förderung erstreckt sich auf Forschungsvorhaben, in deren Rahmen Postdoktorand/-innen und Doktorand/-innen Forschungsziele bzw. (interdisziplinäre) Forschungsprogramme in den folgenden Fachrichtungen verfolgen:

  • Soziologie,
  • Politikwissenschaft,
  • Volkswirtschaftslehre,
  • Rechtswissenschaft,
  • Sozialethik und
  • Geschichtswissenschaft

Gefördert werden Forschungsvorhaben, die dazu geeignet sind, neue inhaltliche und / oder methodische Impulse für die Sozialpolitikforschung mit Blick auf die folgenden vier übergeordneten Themenbereiche zu leisten und dabei aktiv mit dem FIS-Netzwerk und dem Deutschen Zentrum für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS) zusammenarbeiten:

  • I. Gesellschaftlicher Zusammenhalt in der Transformation
    Die aktuellen gesellschaftlichen Transformationsprozesse stellen auch den sozialen Zusammenhalt in Frage. Die Kohäsionskraft gemeinsamer Werte scheint zurückzugehen. Diese Entwicklung geht einher mit Individualisierungs- und teilweise auch Vereinzelungstendenzen. Ebenso wird eine zunehmende Polarisierung von sozialen Werten und Einstellungen erkennbar. In diesem Förderschwerpunkt könnten diese Diagnosen vertieft untersucht und mit Blick auf ihre Bedeutung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die Sozialpolitik analysiert werden.

  • II. Einstellungen zur Sozialpolitik
    Sozialpolitik ist – vor allem im Hinblick auf die Absicherung großer Lebensrisiken – für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland von großem Interesse, das persönliche Involvement in sozialpolitischen Debatten entsprechend hoch. Gleichzeitig ist Sozialpolitik außerordentlich komplex und eine nähere Kenntnis der sozialen Systeme und ihrer Funktionsweisen nicht vorauszusetzen. Wie sich Einstellungen zu sozialpolitischen Themen und Erwartungshaltungen an den Sozialstaat bilden und im Zuge gesellschaftlicher Transformation auch verändern und welche Aspekte (ökonomisch, sozial, kulturell) hierbei eine wichtige Rolle spielen, könnte hier untersucht werden.

  • III. Der investive Wert und gesellschaftliche Nutzen von Sozialpolitik
    Sozialpolitik wird nicht nur von gesellschaftlichen Handlungsprozessen geprägt, sondern wirkt auch ihrerseits auf die Formierung gesellschaftlicher Prozesse und Strukturen zurück. In diesem Förderschwerpunkt könnte die Wirkung von sozialpolitischen Maßnahmen und Leistungen mit Blick auf deren direkte oder indirekte Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung analysiert werden. Ebenso können die Beiträge von Sozialpolitik zur Vermeidung oder Minderung von Kosten für nachsorgende Maßnahmen des Sozialstaats bzw. der Sozialversicherungen und zum sozialen Zusammenhalt untersucht werden. Zudem kann die Wirkung auf die individuellen Lebensverläufe, beispielsweise auf die Veränderung der sozioökonomischen Lebenslage und die Sicherung der individuellen Erwerbsfähigkeit, in den Blick genommen werden.

  • IV. Digitale Transformation und Sozialpolitik
    Die digitale Transformation stellt die Gesellschaft in vielen Bereichen vor große Herausforderungen. Die Politik steht vor der Herausforderung, die damit einhergehenden Chancen und Risiken zu identifizieren und darauf zu reagieren. In diesem Förderschwerpunkt könnten u.a. die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und -strukturen beleuchtet werden, ebenso rechtliche Aspekte, etwa mit Blick auf Datenschutzfragen oder auch die Auswirkungen der digitalen Transformation auf die Arbeitswelt, den sozialen Zusammenhalt und die Wohlstandsverteilung innerhalb der Gesellschaft.

Die für die Themenkreise aufgelisteten Fragestellungen haben Beispielcharakter und sind nicht abschließend. Die Möglichkeit einer themenoffenen Antragstellung, im Rahmen der Vorgaben der oben genannten Richtlinie, bleibt bestehen.

Es wird erwartet, dass auch Genderaspekte bei allen Themenschwerpunkten und bei den Besetzungsverfahren angemessen Berücksichtigung finden.

Die im Rahmen der Forschungsprojekte geförderten Institutionen sollen bereit sein, sich aktiv in das Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) und in die Vernetzungsformate des Deutschen Instituts für Sozialpolitik (DIFIS) einzubringen.

6. Wie wird gefördert? (Förderhöhe, förderfähige Ausgaben, Dauer, Zeitpunkt)

Zuwendungen für Forschungsprojekte werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Projektfinanzierung an Zuwendungsempfangende in der Regel als Anteilfinanzierung für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gewährt. Kurze inhaltliche Zwischenberichte zum Stand der Forschungsarbeiten sind dem Zuwendungsgeber im Sechs-Monats-Rhythmus vorzulegen.

Alle zu fördernden Projekte sollen unmittelbar nach Bewilligung, spätestens aber zum 01.01.2025 starten. Für ein Einzelprojekt können maximal bis zu 400.000 Euro beantragt werden. Das BMAS behält sich in Abhängigkeit der Haushaltslage vor, die Bewilligung der Fördermittel jährlich oder überjährig auszusprechen.

Die konkrete Förderhöhe wird im Rahmen der Antragsbewilligung festgelegt. Es gilt das Besserstellungsverbot (im Rahmen der Zuwendung finanziertes Personal darf nicht bessergestellt werden, als vergleichbare Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst). Weitere Details zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können der Förderrichtlinie „zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ vom 3. Mai 2016 entnommen werden.

Eine Weiterleitung von Zuwendungen durch Zuwendungsempfangende ist grundsätzlich möglich, sofern dies nach dem für förderfähig bewerteten Konzept erforderlich ist und bewilligt wird (beispielsweise bei Forschungskonsortien).

Grundsätzlich werden alle zur Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlichen und durch die Bewilligungsbehörde anerkannten, förderfähigen Ausgaben gefördert. Hierzu zählen nach Nummer 4.3 der „Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ vom 3. Mai 2016 (zuwendungsfähige Ausgaben für Projekte):

  • Ausgaben für (wissenschaftliches) Personal und (studentische) Hilfskräfte;
  • Sach- und Reisemittel, die ursächlich in der Durchführung des Projektes begründet sein müssen;
  • Ausgaben für ggf. anfallende Gebühren zur Nutzung von Sekundärdaten;
  • Investitionen, die ursächlich in der Durchführung des Vorhabens begründet sein müssen;
  • Verwaltungsausgaben1 (Sachausgaben für Verbrauchsmaterial, Miet- und Mietnebenkosten, Geschäftsbedarf, Telefon- und Internetkosten).

Es ist vorgesehen, dass sich die antragstellende/n Institution/en selbst und/oder weitere relevante und für das Themenfeld der Sozialpolitikforschung verantwortliche Akteure an der Finanzierung durch eigene Geldmittel oder Personalgestellung beteiligen. Sofern in diesem Zusammenhang Drittmittel eingeworben werden, ist ein entsprechender Nachweis spätestens im Rahmen der Antragstellung (nicht für die Interessenbekundung) erforderlich.

7. Auswahlverfahren

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erhalten alle interessierten Institutionen die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Förderung unter Einreichung einer Projektskizze zu bekunden. Nach einer Plausibilitäts- und Geeignetheitsprüfung aller eingereichten Interessenbekundungen wird dann in einem zweiten Schritt eine begrenzte Anzahl von Institutionen zur konkreten Antragstellung aufgefordert.

Interessenbekundungsverfahren

Zunächst haben alle interessierten Institutionen die Möglichkeit, bis zum 15. Mai 2024 ihr Interesse an der Einrichtung eines Forschungsprojektes im Sinne dieser Förderbekanntmachung und auf Basis der „Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ vom 3. Mai 2016 zu bekunden. Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die bis spätestens zum 15. Mai 2024 (15:59 Uhr) über das Förderportal BMAS elektronisch eingereicht wurden. Für die Interessenbekundung sind die vorgegebenen Online-Formulare (Interessenbekundung sowie ein grober Ausgaben- und Finanzierungsplan mit etwaigen Erläuterungen) auszufüllen sowie die im Förderportal zur Verfügung gestellten Vorlagen ausgefüllt hochzuladen. Interessenbekundungen, die nicht in dieser Form eingereicht werden oder den Umfang des vorgegebenen Formulars überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen der Interessenbekundung relevante Informationen zu Personen und Institutionen beigelegt werden.

Im Übrigen wird für alle Interessenbekundungen auf die Nummern 4 und 6 der Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik vom 3. Mai 2016 verwiesen.

Antragsverfahren

Es ist geplant, auf Basis der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens bis zu zehn Vorhaben zu Forschungsprojekten zur Antragstellung zuzulassen. Die damit verbundene Aufforderung zur Antragstellung ergeht voraussichtlich bis zum 15. Juni 2024. Die aufgeforderten Institutionen haben dann die Möglichkeit, bis zum 31. Juli 2024 (15.59 Uhr) einen Förderantrag einzureichen. Signalisiert eine Institution frühzeitig, dass sie keinen Antrag einreichen wird, behält sich das BMAS vor, auf Basis der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahren eine andere Institution zur Antragstellung aufzufordern.

Beteiligen sich Institutionen am Antragsverfahren, die bereits thematisch verwandte öffentlich geförderte Projekte durchführen, muss eine organisatorische und finanzielle Trennung der Projekte gewährleistet sein. Entsprechende Abgrenzungsnachweise sind vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Aufforderung zur Antragstellung weder eine Förderentscheidung getroffen, noch eine Förderung in Aussicht gestellt wird.

Die Struktur und der Umfang des Antrags wird durch die jeweiligen mit der Aufforderung zur Antragstellung übermittelten Formulare vorgegeben werden. Die Antragstellung und Administration der Vorhaben erfolgt über eine Fördermitteldatenbank.

8. Bewertung und Auswahl

Voraussetzung für die Bewilligung eines FIS-Forschungsprojektes ist neben der (wirtschaftlichen und wissenschaftlichen) Eignung der Antragstellerinnen und Antragsteller ein überzeugendes Konzept, aus dem hervorgeht, inwiefern das FIS-Forschungsprojekt in inhaltlicher oder methodischer Hinsicht über den aktuellen Stand der Sozialpolitikforschung hinausreicht und Impulse für die Sozialpolitikforschung verspricht. Inhaltlicher Bezugspunkt sind dabei die unter Punkt 5 dieser Förderbekanntmachung spezifizierten Themenkreise.

Überdies werden bei der Prüfung der Interessebekundungen auf Geeignetheit und Plausibilität sowie bei der Begutachtung der Anträge folgende Punkte bewertet:

  1. Qualität des Konzepts (Forschungs- bzw. Vernetzungskonzept, Konzept für den Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis und die interdisziplinäre Bündelung von Kompetenzen)
  2. Eignung der geplanten Vorgehensweise / des geplanten Forschungsdesigns, Angemessenheit von Zeit- und Arbeitsplan sowie der veranschlagten Ressourcen
  3. Analyse der Risiken und Management der Risiken
  4. Innovationsgehalt und Originalität
  5. Qualität des wissenschaftlichen Umfeldes

Im Rahmen des Verfahrens sollen die in diesem Sinne besonders relevanten konzeptuellen Punkte in der jeweiligen Interessenbekundung bzw. dem Antrag anhand von Leitfragen herausgearbeitet werden.

Die Anträge werden jeweils von zwei externen Fachgutachterinnen bzw. Fachgutachtern geprüft. Diese Gutachter*innen werden so bestimmt, dass sie sowohl den spezifischen fachlichen als auch den interdisziplinären Charakter der jeweiligen Anträge beurteilen können. Auf Basis dieser Gutachten gibt der unabhängige wissenschaftliche FIS-Beirat voraussichtlich Mitte September 2024 ein fachliches Votum über die Förderfähigkeit ab, auf dessen Grundlage das BMAS eine Förderentscheidung trifft.

9. Bewilligung und Administration

Mit der Administration des Auswahl- sowie Förderverfahrens und der Bewilligung hat das BMAS die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachstelle für Fördermittel des Bundes beauftragt.

Die Bewilligung erfolgt durch die DRV KBS voraussichtlich bis zum 30. November 2024, die Ablehnungen ergehen ebenfalls im November 2024. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht dabei nicht.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

10. Evaluation

Das BMAS behält sich vor, die im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ geförderten Maßnahmen evaluieren zu lassen. In diesem Zusammenhang sind die geförderten Projekte dazu verpflichtet, mit den zur Evaluierung des Programms beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten.

11. Kontaktdaten

Für inhaltliche Rückfragen stehen Ihnen seitens des BMAS die Kolleginnen und Kollegen des Referates Ga4 (Telefon: 030 / 18527-4010; E-Mail: ) gern zur Verfügung.

Für administrative Fragen zum Interessenbekundungs- und Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Fachstelle für Fördermittel des Bundes - Fachbereich Bund
Albert-Einstein-Straße 47, Einsteinhaus (Haus D)
02977 Hoyerswerda

Tel. 03571 47602 - 93
Fax 0234 97838 - 80183
Mail:

Servicezeiten:

Mo – Do: 8:00 – 16:00 Uhr
Fr: 8:00 – 14:00 Uhr

Die administrative Abwicklung der Förderrichtlinie zur “Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitikforschung“ erfolgt über das „Förderportal BMAS“.

Hier finden Sie Hinweise zur Registrierung.

Neben der Online-Hilfe steht Ihnen das Team der DV-Verbindungsstelle (DVV) für technische Fragen zur Verfügung.

Für technische Fragen zum Förderportal erreichen Sie die DVV wie folgt:

Tel. 0355 355486 - 700
Mail:

Servicezeiten:

Mo – Do: 8:00 – 16:00 Uhr
Fr: 8:00 – 14:00 Uhr

Berlin, den 15. April 2022

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag

Ulrike Hegewald