Förderbekanntmachung Nachwuchsgruppen

+++ ACHTUNG: ABGELAUFEN +++

Grundlage der Förderung

Das Interessenbekundungs- und Antragsverfahren wird auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 3. Mai 2016, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.

Die in der Richtlinie getroffenen Regelungen sind zu beachten. Dieser Aufruf enthält ergänzende Förderkriterien. Er richtet sich an Institutionen, die im "Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung - FIS" eine wissenschaftliche Nachwuchsgruppe im Bereich der Sozialpolitikforschung einrichten wollen. In diesem Zusammenhang sind die Querschnittsziele Chancengleichheit und Nachhaltigkeit zu beachten.

Sozialpolitischer Hintergrund

Die unabhängige Sozialpolitikforschung ist von hoher Bedeutung sowohl für den Sozialstaat als auch für das BMAS. Sie hat eine wichtige aufklärende und informierende Funktion im öffentlichen Diskurs über die Bedeutung und Weiterentwicklung des Sozialstaates. Unabhängige und theoretisch fundierte Analysen über den tagespolitischen Zeithorizont hinaus sind wichtig, um politische Gestaltungsbedarfe erkennen zu können. Nicht zuletzt ist die Verankerung von sozialpolitischen Themen in der Lehre an den Universitäten wichtige Voraussetzung für die Ausbildung eines kompetenten Nachwuchses in Politik und Verwaltung. Für das BMAS ist der Fortbestand einer leistungsfähigen unabhängigen Sozialpolitikforschung unverzichtbare Bedingung für die Sicherung der theoretischen Grundlagen der Sozialpolitik.

Um Fortbestand und Leistungsfähigkeit der unabhängigen Sozialpolitikforschung zu unterstützen, hat das BMAS im Jahr 2016 das Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) ins Leben gerufen. Das BMAS leistet damit einen Beitrag zur Stärkung von Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik an deutschen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und darüber hinaus. Dies betrifft die relevanten Disziplinen Soziologie, Politikwissenschaft, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft, Sozialethik und Geschichtswissenschaft.

Ziel des Netzwerks ist es, durch die Förderung von innovativen und interdisziplinär arbeitenden Forschungsprojekten, Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren die unabhängige Sozialpolitikforschung durch einen breiten förderpolitischen Ansatz zu stärken.
Diese Förderinstrumente werden sukzessive durch verschiedene Dialogformate ergänzt, welche den Austausch der Akteure der sozialpolitisch forschenden Disziplinen untereinander, aber auch zwischen den wissenschaftlichen Akteuren, der Politik und der Verwaltung fördern sollen. Hierzu zählen etwa Tagungen, Workshops oder Vortragsreihen.

Im Zuge der ersten Förderrunde aus 2016 wurden sechs Forschungsprojekte, vier Nachwuchsgruppen und vier Stiftungsprofessuren gefördert. Nunmehr sollen mit dieser Bekanntmachung zusätzliche Nachwuchsgruppen gefördert werden.

Ziele der Förderung

Durch die Förderung von Nachwuchsgruppen soll herausragenden Nachwuchswissenschaftler/-innen die Möglichkeit gegeben werden, sich ab dem Jahr 2019 für einen mehrjährigen Zeitraum intensiv mit der Bearbeitung eines sozialpolitischen/sozialrechtlichen Themas im Rahmen der Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaften zu befassen.

Durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe an einer Hochschule (Universitäten und Fachhochschulen) oder außeruniversitären Forschungsinstitution in Deutschland, verbunden mit qualifikationsspezifischen Lehraufgaben in angemessenem Umfang, sollen für die Nachwuchsgruppenleiterin bzw. den Nachwuchsgruppenleiter die Voraussetzungen geschaffen werden für eine Berufung als Hochschullehrerin bzw. als Hochschullehrer.

Insgesamt soll durch die Förderung von Nachwuchsgruppen die Attraktivität der Sozialpolitikforschung gesteigert und das Forschungsfeld nachhaltig gestärkt werden.

Wer wird gefördert?

Adressaten dieser Förderbekanntmachung sind Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) oder außeruniversitäre Forschungsinstitutionen, die eine Nachwuchsgruppe zu einem oder mehreren unter Nummer 1.1 der "Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016 in Verbindung mit Nummer 5 dieser Richtlinie definierten Themen einrichten. Im Rahmen einer Nachwuchsgruppe können neben einer Postdoktorandin/einem Postdoktoranden bis zu drei Doktorand/-innen eine sozialpolitische Fragestellung umfassend und interdisziplinär erforschen. Die geförderten Kandidat/-innen sollen in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaften beheimatet sein.

Antragsteller und Empfänger der Fördermittel der Nachwuchsgruppen sind gemäß Nr. II.a. der Richtlinie die Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungsinstitutionen, die mit Hochschulen kooperieren.

Was wird gefördert?

Ab dem Jahr 2019 sollen auf Basis dieser Förderbekanntmachung FIS-Nachwuchsgruppen (im Rahmen einer Projektförderung nach Nummer 2a der Richtlinie "zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016) an deutschen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) oder außeruniversitären Forschungsinstitutionen gefördert werden.

Die Förderung erstreckt sich auf Forschungsvorhaben, in deren Rahmen Postdoktorand/-innen und Doktorand/-innen Forschungsziele bzw. (interdisziplinäre) Forschungsprogramme in den folgenden Fachrichtungen verfolgen:

  • Soziologie,
  • Politikwissenschaft,
  • Volkswirtschaftslehre,
  • Rechtswissenschaft,
  • Sozialethik und
  • Geschichtswissenschaft

Gefördert werden Nachwuchsgruppen, die dazu geeignet sind, der Sozialpolitikforschung in Deutschland neue inhaltliche und methodische Impulse zu geben. Die inhaltliche Ausrichtung sollte sich an den nachstehend genannten fünf Themenkreisen orientieren. Die für jeden Themenkreis aufgelisteten Fragestellungen haben Beispiel-Charakter und sind nicht abschließend.

Die Möglichkeit einer themenoffenen Antragstellung im Rahmen der Vorgaben der oben genannten Richtlinie bleibt bestehen.

  1. Ökonomische Aspekte der sozialen Sicherung
    Mögliche Fragestellungen beziehen sich auf die Wechselwirkungen zwischen Sozialpolitik und volkswirtschaftlicher Entwicklung -- insbesondere hinsichtlich der Aspekte Digitale Ökonomie, Investive Sozialpolitik, Finanzierung von Sozialpolitik, sowie auf den Beitrag von Sozialpolitik für inklusives Wachstum. Beispielhaft: Wie kann Sozialpolitik zu einer Stärkung inklusiven Wachstums beitragen? Wie unterscheiden sich Wirkung und Wirkungskanäle sozialinvestiver policies je nach Zielgruppe? Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung der Wirtschaft hinsichtlich Wachstum, Beschäftigung, Ungleichheit, Kosten und Finanzierung von Sozialsystemen (Nachhaltigkeit des Faktors Arbeit als Finanzierungsgrundlage für die Sozialversicherung)? Wie unterscheiden sich Finanzierungsformen sozialer Sicherungsarrangements in Bezug auf Wachstum und Beschäftigung?
  2. Sozialpolitik in Europa
    Vor dem Hintergrund der aktuellen Problemdimensionen und Krisenanalysen der Europäischen Union wird zunehmend die Rolle der Sozialpolitik thematisiert. In diesem Kontext berühren mögliche Fragestellungen etwa die Wirkungen bestehender europäischer Institutionen auf die nationale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die Determinanten eines sozialpolitischen Europäisierungs-Diskurses, sowie die Legitimität und potentielle Wirkungen alternativer europäischer sozialpolitischer Arrangements. Beispielhaft: Wie wirken sich Maßnahmen europäischer Institutionen (Europäische Kommission, aber auch Europäischer Gerichtshof, etc.) auf soziale Risiken und soziale Sicherung in den Mitgliedsländern (insbesondere Deutschland) aus? Welche sozialpolitischen Wirkungen haben insbesondere Maßnahmen der Wirtschafts- und Finanzpolitik außerhalb der sozialpolitischen Kompetenzbereiche? Könnte eine Kompetenzverschiebung hin zu europäisch-supranationalen sozialpolitischen Ansätzen zur Reduktion sozialer Risiken in den Mitgliedsländern beitragen? Welche Rolle spielen Ansätze, die dazu eine Finanzierung auf supranationaler Ebene mit impliziten Umverteilungsmechanismen vorsehen? Unter welchen Bedingungen würden bestehende bzw. alternative europäische policies von den Bürgern der Mitgliedsländer als legitim angesehen, insbesondere in Bezug auf eine implizit oder explizit Transfers beinhaltende Finanzierung?
  3. Einstellungen zum Sozialstaat
    Mögliche Fragestellungen beziehen sich auf (je nach sozialen Gruppen bzw. Milieus) unterschiedliche Haltungen (Diskurse, Argumentationen und Begründungen) zu verschiedenen sozialstaatlichen Prinzipien, die Bewertung von Leitbildern der Sozialpolitik, sowie milieuspezifische Gerechtigkeitsvorstellungen. Beispielhaft: Wie stehen einzelne soziale Gruppen zum Äquivalenzprinzip in der Renten-, aber auch Arbeitslosenversicherung, zu mehr Eigenverantwortung und -vorsorge, oder zu Kooperationsverpflichtungen in den Mindestsicherungssystemen? Wie werden alternative Ansätze (wie z.B. das der Ziehungsrechte) bewertet? Welche Werte und Präferenzen (sozialpsychologische Dimensionen) kommen in der Kritik an Leitbildern wie "Fördern und Fordern" oder der Förderung privater Vorsorge bzw. der Teilprivatisierung von Risiken zum Tragen? (Wie) Werden zentrale sozialpolitische Konzepte verstanden (z.B. Rentenniveau oder 'Bürgerversicherung')?
  4. Sozialverwaltungen zwischen Bürgerkommunikation und Big Data
    Mögliche Fragestellungen berühren etwa die Determinanten und Auswirkungen von Behördenleitbildern und Beschäftigtenselbstbildern, von Organisationsstrukturen und Anforderungen, die Determinanten von Erwartungen an und Bewertungen von Sozialverwaltungen, sowie schließlich die Möglichkeit des Einsatzes datenbezogener Prozesse zur Förderung von Effizienz und Akzeptanz. Beispielhaft: Welchen Einfluss auf die Leit- und Selbstbilder der Behörden und Beschäftigten haben Vorschriften und gesetzliche Regelungen, Organisationsstrukturen, Arbeitsabläufe oder Mitwirkungspflichten? Inwiefern reflektieren Leitbilder von Sozialbehörden und dort Beschäftigter die Erwartungen von Antragstellenden bzw. Ratsuchenden? Welche Auswirkungen haben unterschiedliche Leitbilder auf das Verhältnis der Kunden / Leistungsberechtigten zur Sozialverwaltung? Ferner: Kann der Einsatz datenbezogener Prozesse an der Schnittstelle ‚Sozialverwaltung -- leistungsberechtigte Bürger‘ sinnvoll zum Einsatz kommen, und welche Risiken bestehen dabei in Form von möglichen Konflikte mit der bestehenden Eigentumsordnung für Daten (insbesondere Sozialdatenschutz) oder von Einschränkungen gesellschaftlicher und staatsbezogener Freiheitsräume?
  5. Migration und Sozialstaat
    Mögliche Fragestellungen berühren die Integration und den Beitrag von Sozialpolitik sowohl in Bezug auf die aktuelle Flüchtlingsmigration als auch auf frühere Zuwanderungskohorten. Insbesondere interessieren Fragenstellungen zur Effektivität verschiedener sozialpolitischer Instrumente, zur Legitimität des Sozialstaats, sowie zu den maßgeblichen Faktoren für soziale Integration und sozialen Aufstieg. Beispielhaft: Welche Faktoren erklären geringere Aufstiegschancen von Menschen mit Migrationshintergrund (kulturelle Prägungen, strukturelle Arbeitsmarktbedingungen, etc.)? Welche diesbezüglichen sozialpolitischen Interventionen sind erfolgreich? Wie erfahren und bewerten Migrant/innen in Deutschland konkrete sozialpolitische Institutionen, wovon hängt andererseits die Zustimmung zu sozialpolitischen Instrumenten in Bezug auf Migrant/innen ab? Inwiefern ist die Zustimmung zum Sozialstaat insgesamt abhängig vom Anteil bzw. gesellschaftlicher Integration der Menschen mit Migrationshintergrund?


Die im Rahmen einer Nachwuchsgruppe geförderten Postdoktorand/-innen und Doktorand/-innen sollen bereit sein, sich im Rahmen von Veranstaltungen des Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung FIS des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) einzubringen. In diesem Zusammenhang sollten sie etwa an bis zu zwei FIS-Veranstaltungen pro Jahr teilnehmen. Darüber hinaus wird die Bereitschaft erwartet, das BMAS über den Projektfortschritt zu informieren. Von der Hochschule ist zu gewährleisten, dass die Leiterin/der Leiter der Nachwuchsgruppe am Promotionsverfahren der promovierenden Mitglieder der Nachwuchsgruppe mitwirken kann.
Bei Antragstellung durch eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung ist die Betreuung der Doktorand/innen durch Kooperation mit einer Hochschule zu gewährleisten.
Gefördert werden grundsätzlich alle zur Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlichen und durch die Bewilligungsbehörde anerkannten, förderfähigen Ausgaben. Hierzu zählen nach Nummer 4.3 der "Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016 (zuwendungsfähige Ausgaben für Projekte):

  • Ausgaben für (wissenschaftliches) Personal und (studentische) Hilfskräfte;
  • Sach- und Reisemittel, die ursächlich in der Durchführung des Vorhabens begründet sein müssen;
  • Ausgaben für ggf. anfallende Gebühren zur Nutzung von Sekundärdaten;
  • Investitionen, die ursächlich in der Durchführung des Vorhabens begründet sein müssen;
  • Verwaltungsausgaben  (Sachausgaben für Verbrauchsmaterial, Miet- und Mietnebenkosten, Geschäftsbedarf, Telefon- und Internetkosten)*.
  • Die Grundausstattung ist von der jeweiligen Hochschule/dem jeweiligen Forschungsinstitut bereit zu stellen.

 

*Hinweis zu den Verwaltungsausgaben:Verwaltungsausgaben können spitz veranschlagt und abgerechnet oder im Rahmen einer Verwaltungsausgabenpauschale beantragt und abgerechnet werden. Die Verwaltungsausgabenpauschale kann mit maximal 15 % der Personalausgaben veranschlagt werden. Sie ist im Rahmen der Antragstellung herzuleiten. Hierzu können beispielsweise die von einem Wirtschaftsprüfer festgestellten, regelmäßigen Verwaltungsausgaben des Antragstellers herangezogen werden.

Wie wird gefördert? (Förderhöhe, Dauer, Zeitpunkt)

Zuwendungen für Nachwuchsgruppen werden im Rahmen der Projektfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem notwendigen, nachgewiesenen und anerkannten Bedarf. In diesem Zusammenhang sind für Postdoktorand/-innen Stellen der Entgeltstufe 14 TVöD förderfähig. Für Doktorand/-innen, die in der Nachwuchsgruppe beschäftigt werden, ist jeweils eine Stelle der Entgeltstufe 13 TVöD förderfähig. Je Nachwuchsgruppe können eine Postdoktorandin/ein Postdoktorand und bis zu drei Doktorand/-innen gefördert werden.

Es gilt das Besserstellungsverbot (im Rahmen der Zuwendung finanziertes Personal darf nicht bessergestellt werden als vergleichbare Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst). Weitere Details zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können der Förderrichtlinie „zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ vom 3. Mai 2016 entnommen werden.

Nachwuchsgruppen werden grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert. Ein Antrag auf Verlängerung um bis zu zwei Jahre kann gestellt werden.

Das BMAS behält es sich in Abhängigkeit der Haushaltslage vor, die Bewilligung der Fördermittel jährlich oder überjährlich auszusprechen.
Die konkrete Förderhöhe wird im Rahmen der Antragsbewilligung festgelegt. Weitere Details zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können der Förderrichtlinie entnommen werden.

Die Einrichtung der Nachwuchsgruppe soll im Jahr 2019 erfolgen (Förderbeginn).

Es ist vorgesehen, dass sich die antragstellende Institution selbst und/oder weitere relevante und für das Themenfeld der Sozialpolitikforschung verantwortliche Akteure an der Finanzierung beteiligen. Sofern in diesem Zusammenhang Drittmittel eingeworben werden, ist ein entsprechender Nachweis spätestens im Rahmen der Antragstellung (nicht für die Interessenbekundung) erforderlich.

Interessenbekundungs- und Antragsverfahren

Die Auswahl der zu fördernden Nachwuchsgruppenprojekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erhalten alle interessierten Institutionen die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Förderung zu bekunden. Auf Basis dieser Interessenbekundungen wird dann in einem zweiten Schritt eine begrenzte Anzahl von Institutionen zur konkreten Antragstellung aufgefordert.

Interessenbekundungsverfahren:

 Zunächst haben alle interessierten Institutionen die Möglichkeit, bis zum 29. Juli 2018 ihr Interesse an der Einrichtung einer geförderten Nachwuchsgruppe im Sinne dieser Förderbekanntmachung und auf Basis der „Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ vom 3. Mai 2016 zu bekunden.

In diesem Zusammenhang können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die elektronisch spätestens bis zum 29. Juli 2018 (23:59 Uhr) im BMAS per E-Mail an fis@gsub.de zugesandt wurden. Für die Interessenbekundung ist das vorgegebene, unter bekanntmachungen.fis-netzwerk.de abzurufende, Formular zwingend zu verwenden. Bitte reichen Sie das Skizzenformular sowohl eingescannt mit Unterschrift als auch die Original-pdf-Datei der Projektskizze ein. Interessenbekundungen, die nicht in dieser Form eingereicht werden oder den Umfang des vorgegebenen Formulars überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.

Dem Formular sind beizufügen:

  • der formgebundene Finanzplan (Excel-Formular-Vorgabe);
  • ggf. Erläuterungen zum Finanzplan;
  • LOI der Projektpartner bei Verbundprojekten;
  • Erläuterungen/Nachweis zu den Postdoktoranden (m/w) bzgl. Qualifikation und Veröffentlichungen (ersatzweise Anforderungsprofil);
  • bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen: LOI der kooperierenden Hochschule/Universität;
  • ggf. relevante Informationen zur antragstellenden Institution.

Die Struktur der Interessenbekundung ist durch die unter bekanntmachungen.fis-netzwerk.de abzurufenden Formulare vorgegeben.
Nach den folgenden Kriterien werden die eingereichten Interessenbekundungen für Nachwuchsgruppen bewertet und die zur Antragstellung berechtigten Institutionen ermittelt:

  • Inhaltliche Relevanz bzw. Bezugnahme auf die in der Förderbekanntmachung genannten Themen (siehe Punkt 5), Innovationsgehalt und Originalität der Fragestellung
  • Interdisziplinarität und methodische Diversität der geplanten Zusammensetzung der Nachwuchsgruppe; Planungen für den Wissenschaft-Praxis-Transfer;
  • Vernetzung und Bündelung von Kompetenzen, Qualität des wissenschaftlichen Umfeldes
  • Qualität der Konzeptskizze

Im Übrigen wird für alle Interessenbekundungen auf die Nummern 4 und 6 der Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik vom 3. Mai 2016 verwiesen.

Antragsverfahren

Es ist geplant, auf Basis der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens bis zu 10 potentielle Nachwuchsgruppenträger zur Antragstellung zuzulassen. Die damit verbundene Aufforderung zur Antragstellung ergeht voraussichtlich bis zum 27. August 2018. Die aufgeforderten Institutionen haben dann die Möglichkeit, bis zum 26. Oktober 2018 einen Förderantrag einzureichen. Signalisiert eine Institution frühzeitig, dass sie keinen Antrag einreichen wird, behält sich das BMAS vor, auf Basis der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens eine andere Institution zur Antragstellung aufzufordern.


Beteiligen sich Institutionen am Antragsverfahren, die bereits thematisch verwandte öffentlich geförderte Projekte durchführen, muss eine organisatorische und finanzielle Trennung der Projekte gewährleistet sein. Entsprechende Abgrenzungsnachweise sind vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Aufforderung zur Antragstellung weder eine Förderentscheidung getroffen, noch eine Förderung in Aussicht gestellt wird.

Antragsumfang

Voraussetzung für die Bewilligung einer FIS-Nachwuchsgruppe ist neben der (wirtschaftlichen und wissenschaftlichen) Eignung des Antragstellers ein überzeugendes Projektkonzept, aus dem hervorgeht, inwiefern die Nachwuchsgruppe in inhaltlicher oder methodischer Hinsicht über den aktuellen Stand im Bereich der Sozialpolitikforschung hinausreicht und neue wissenschaftliche Impulse für die Sozialpolitikforschung verspricht. Inhaltlicher Bezugspunkt sind dabei insbesondere die unter Punkt 5 dieser Förderbekanntmachung spezifizierten Themenkreise.

Die Antragstellung erfolgt über eine Online-Datenbank. Die Struktur und der Umfang des Antrags sind durch die Online-Datenbank vorgegeben.

Antragsbewertung und Auswahl

Die eingereichten Anträge werden jeweils von zwei Fachgutachter/innen geprüft. Diese Gutachter/innen werden so bestimmt, dass sie sowohl den spezifischen fachlichen als auch den interdisziplinären Charakter der jeweiligen Anträge beurteilen können. Auf Basis dieser Gutachten trifft der unabhängige wissenschaftliche FIS-Beirat bei Anträgen mit einem Fördervolumen von über 100.000 Euro die fachliche Entscheidung über die Förderfähigkeit der einzelnen Anträge. Die Bewilligung erfolgt durch das BMAS im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel voraussichtlich bis zur achten Kalenderwoche 2019, die Ablehnungen ergehen ebenfalls bis zur achten Kalenderwoche 2019. Ein Anspruch der Antragstellerin / des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht dabei nicht.
Folgende Kriterien werden bei der Begutachtung angelegt:

  1. Qualität der ausgearbeiteten Fragestellung in Bezug auf inhaltliche Relevanz bzw. Bezugnahme auf die in der Förderbekanntmachung genannten Themen (siehe Punkt 5), Innovationsgehalt und Originalität
  2. Stimmigkeit der vorgesehenen personellen Ausstattung der Nachwuchsgruppe (Personal und sonstige Ressourcen); Stimmigkeit des Zeitplans (Ziel Förderbeginn 2019) und Wirtschaftlichkeit des geplanten Ressourceneinsatzes
  3. Interdisziplinarität und methodische Diversität der geplanten Zusammensetzung der Nachwuchsgruppe; Wissenschaft-Praxis-Transfer
  4. Interdisziplinäre Verknüpfung und Kompetenzbündelung mit bestehenden Forschungsstrukturen innerhalb der antragstellenden Universität sowie Vernetzung mit externen Institutionen; Qualität des wissenschaftlichen Umfeldes,
  5. Qualität des Antrags

Förderverfahren

Die Bewilligung der beantragten Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Mit der Administration des Auswahl- sowie des Förderverfahrens hat das BMAS die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub mbH) beauftragt.

Evaluation

Das BMAS behält sich vor, die im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ geförderten Maßnahmen evaluieren zu lassen. In diesem Zusammenhang sind die geförderten Nachwuchsgruppen dazu verpflichtet, mit der mit der Evaluierung des Programms beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten.

Ansprechpartner

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen seitens des BMAS Herr Christian Dippe (Telefon: 030 / 18527-4010; E-Mail: sozialpolitikforschung@bmas.bund.de) gern zur Verfügung.


Für formale und administrative Fragen zum Interessenbekundungs- und Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die gsub bmH, fis@gsub.de Tel. 030-28409-297. Servicezeiten sind Montag, Mittwoch, Freitag von 9.30 Uhr bis 12 Uhr (Servicehotline).

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Roland Dummer