Organisation

Auf Basis der BMAS-Richtlinie „zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitikforschung“ (Förderrichtlinie Sozialpolitikforschung) vom 03. Mai 2016 hat das BMAS in einer ersten Förderrunde im Juli 2016 Förderbekanntmachungen zu Stiftungsprofessuren, Nachwuchsgruppen und Forschungs- und Vernetzungsprojekten veröffentlicht, Ende Mai 2018 folgte die zweite Förderrunde, in der ebenfalls Förderbekanntmachungen für alle drei Förderlinien  veröffentlicht wurden. Am 10. Februar 2020 schließlich wurde die Bekanntmachung zum Aufbau und Betrieb eines FIS-Zentrums, mit der der Grundstein für die Errichtung eines sozialpolitischen Forschungsinstituts gelegt wird, veröffentlicht.

In diesem Zusammenhang und auch für künftige Förderrunden gilt für sämtliche Förderanträge ein zweistufiges Verfahren. Demnach haben interessierte Institutionen die Möglichkeit, in einem ersten Schritt ihr Interesse an der Einrichtung einer Professur, einer Nachwuchsgruppe oder eines Forschungs- oder Vernetzungsprojektes zu bekunden. Die konkreten jeweiligen Anforderungen an eine solche Interessenbekundung sind den Förderbekanntmachungen zu entnehmen.

In einem zweiten Schritt erhalten die Institutionen, deren Interessenbekundung positiv beschieden wurde, die Möglichkeit, einen konkreten Förderantrag für das von ihnen vorgeschlagene Projekt zu stellen. Diese Anträge werden nach Eingang gesichtet und bei Erfüllung der formalen Kriterien an je zwei externe Gutachter weitergeleitet, die die Förderwürdigkeit der Anträge bewerten. Die Gutachten wie auch die Anträge werden anschließend dem unabhängigen wissenschaftlichen Beirat des FIS  vorgelegt. Dieser gibt dann ein Votum zur Förderfähigkeit der Anträge ab, das maßgeblich für Förderbewilligungen des BMAS ist.

Die Auswahl von geeigneten Interessenbekundungen erfolgt im Rahmen des FIS grundsätzlich nur auf Basis von zuvor vom BMAS veröffentlichten Förderbekanntmachungen. In diesen Bekanntmachungen werden die Anforderungen an eine Interessenbekundung, eventuelle thematische Schwerpunkte der aktuellen Förderrunde sowie die Fristen benannt. 

Mit der zuwendungsrechtlichen Administration  der FIS-Förderungen hat das BMAS die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub mbH) beauftragt.