Förderbekanntmachung Stiftungsprofessuren

+++ ACHTUNG: ABGELAUFEN +++

Grundlage der Förderung

Das Interessenbekundungs- und Antragsverfahren wird auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 3. Mai 2016, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils gültigen Fassung  durchgeführt.

Die in der Richtlinie getroffenen Regelungen sind zu beachten. Dieser Aufruf enthält ergänzende Förderkriterien. Er richtet sich an Institutionen, die im „Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung - FIS“ eine Stiftungsprofessur im Bereich der Sozialpolitikforschung einrichten wollen. In diesem Zusammenhang sind die Querschnittsziele Chancengleichheit und Nachhaltigkeit zu beachten.

Sozialpolitischer Hintergrund

Die unabhängige Sozialpolitikforschung ist von hoher Bedeutung sowohl für den Sozialstaat als auch für das BMAS. Sie hat eine wichtige aufklärende und informierende Funktion im öffentlichen Diskurs über die Bedeutung und Weiterentwicklung des Sozialstaates. Unabhängige und theoretisch fundierte Analysen über den tagespolitischen Zeithorizont hinaus sind wichtig, um politische Gestaltungsbedarfe erkennen zu können. Nicht zuletzt ist die Verankerung von sozialpolitischen Themen in der Lehre an den Universitäten wichtige Voraussetzung für die Ausbildung eines kompetenten Nachwuchses in Politik und Verwaltung. Für das BMAS ist der Fortbestand einer leistungsfähigen unabhängigen Sozialpolitikforschung unverzichtbare Bedingung für die Sicherung der theoretischen Grundlagen der Sozialpolitik.

Um Fortbestand und Leistungsfähigkeit der unabhängigen Sozialpolitikforschung zu unterstützen, hat das BMAS im Jahr 2016 das Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) ins Leben gerufen. Das BMAS leistet damit einen Beitrag zur Stärkung von Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik an deutschen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und darüber hinaus. Dies betrifft die relevanten Disziplinen Soziologie, Politikwissenschaft, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft, Sozialethik und Geschichtswissenschaft.

Ziel des Netzwerks ist es, durch die Förderung von innovativen und interdisziplinär arbeitenden Forschungsprojekten, Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren die unabhängige Sozialpolitikforschung durch einen breiten förderpolitischen Ansatz zu stärken.

Diese Förderinstrumente werden sukzessive durch verschiedene Dialogformate ergänzt, welche den Austausch der Akteure der sozialpolitisch forschenden Disziplinen untereinander, aber auch zwischen den wissenschaftlichen Akteuren, der Politik und der Verwaltung fördern sollen. Hierzu zählen etwa Tagungen, Workshops oder Vortragsreihen.

Im Zuge der ersten Förderrunde aus 2016 wurden sechs Forschungsprojekte, vier Nachwuchsgruppen und vier Stiftungsprofessuren gefördert. Mit dieser Bekanntmachung sollen zusätzliche Stiftungsprofessuren  gefördert werden.

Ziele der Förderung von Stiftungsprofessuren

Durch die Förderung von Stiftungsprofessuren soll die Sozialpolitikforschung in Deutschland gestärkt werden. In diesem Zusammenhang soll es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglicht werden, sich als Professorin bzw. Professor mit einem sozialpolitischen Forschungsschwerpunkt an einer deutschen Hochschule zu etablieren.

Zugleich ermöglichen die Professuren den jeweiligen Hochschulen eine Profil- bzw. Strukturbildung im Bereich der Sozialpolitik- und Sozialrechtsforschung.

Wer wird gefördert?

Adressaten dieser Förderbekanntmachung sind Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen), die spätestens im Rahmen der konkreten Antragstellung eine verbindliche Zusage zur Anschlussfinanzierung entsprechend Nummer 4.1 der "Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016 vorweisen können. Antragsteller und Empfänger der Fördermittel sind die Hochschulen. Diese führen auf Basis der Antragsbewilligung ein Berufungsverfahren durch und berufen die Professorin/den Professor spätestens im Jahr 2020.

Was wird gefördert?

Ab dem Jahr 2020 sollen auf Basis dieser Förderbekanntmachung und im Rahmen des FIS Juniorprofessuren (W1 mit Tenure-Track), W2- und W3-Professuren an deutschen Hochschulen samt zugehörigem Personals eingerichtet und über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden. Die Förderung erstreckt sich auf die beiden Fachrichtungen

  • Volkswirtschaftslehre und
  • Rechtswissenschaft

Förderungswürdige Themen sind entsprechend der "Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016 die wissenschaftliche Erforschung der

  • Institutionellen Struktur/Verfassung des deutschen Sozialstaats, auch im Vergleich zu sozialen Sicherungssystemen in anderen Ländern,
  • Gesellschaftlichen Grundlagen von Sozialstaatlichkeit,
  • Herausforderungen für Arbeitsmarkt-, Ausbildungs- und Sozialsysteme durch Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt,
  • Anpassung der sozialen Sicherungssysteme an neue Herausforderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt sowie
  • Auswirkungen von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformen.

Neben der inhaltlichen Ausrichtung ist wesentliches Kriterium die Schwerpunktbildung durch interdisziplinäre Vernetzung an den jeweiligen Hochschulen oder durch Kooperation mit anderen Institutionen. Angestrebt wird eine sozialpolitische und -rechtliche Profilbildung unter Einbeziehung bereits vorhandener Strukturen. Die geförderten Professuren sollen einen Beitrag leisten zur Kompetenzbündelung und damit zur Schaffung sichtbarer und nachhaltiger Strukturen im Bereich der Sozialpolitikforschung.
Mit der Förderung wird angestrebt, Strukturbildung im Bereich von Forschung wie auch Lehre zu bewirken. Dies erfordert explizit die Entwicklung von Konzepten für eine innovative und möglichst interdisziplinäre Lehre in den Feldern Sozialpolitik und Sozialrecht.
Ferner soll die Professorin/der Professor bereit sein, sich aktiv in das FIS einzubringen, etwa durch bis zu zwei Vorträge pro Jahr im Rahmen von Veranstaltungen des FIS. Darüber hinaus wird die Bereitschaft erwartet, während des Förderzeitraums in Absprache mit dem BMAS pro Jahr bis zu zwei Kurzexpertisen aus der laufenden Forschungstätigkeit zu sozialpolitischen Fragestellungen zu erstellen.
Gefördert werden grundsätzlich alle zur Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlichen und durch die Bewilligungsbehörde anerkannten, förderfähigen Ausgaben. Hierzu zählen nach Nummer 4.3 der "Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016:

  • Personalausgaben für die Berufenen und weiteres zur Professur gehöriges Personal;
  • Verwaltungsausgaben (Sachausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Telefon- und Internetkosten)*
  • Ausgaben für Dienstreisen zur Teilnahme an Konferenzen/Tagungen;
  • Literatur, Gegenstände sowie andere notwendige Investitionen, soweit diese nicht zur Grundausstattung gehören.
  • Die Grundausstattung ist von der jeweiligen Hochschule bereit zu stellen.

Im Rahmen des von der Hochschule durchzuführenden Berufungsverfahrens ist dem BMAS die Möglichkeit zu geben, als stimmloses Mitglied (beratend) an den Sitzungen der Berufungskommission teilzunehmen.

 

*Hinweis zu den Verwaltungsausgaben: Verwaltungsausgaben können spitz veranschlagt und abgerechnet oder im Rahmen einer Verwaltungsausgabenpauschale beantragt und abgerechnet werden. Die Verwaltungsausgabenpauschale kann mit maximal 15 % der Personalausgaben veranschlagt werden. Sie ist im Rahmen der Antragstellung herzuleiten. Hierzu können beispielsweise die von einem Wirtschaftsprüfer festgestellten, regelmäßigen Verwaltungsausgaben des Antragstellers herangezogen werden.  

Wie wird gefördert? (Förderhöhe, Dauer, Zeitpunkt)

Zuwendungen für Stiftungsprofessuren werden im Rahmen der Projektfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt, unter der Bedingung, dass die langfristige Finanzierung der Professur über die Förderdauer hinaus gesichert ist.

Die zu fördernden Professuren sollen im Jahr 2020 starten. Gemäß der "Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016 können Professuren für die Dauer von bis zu fünf Jahren mit jährlich bis zu 300.000 Euro bei Schaffung einer W2/W3-Stelle, bzw. 200.000 Euro bei Schaffung einer W1-Stelle gefördert werden (Höchstwerte). Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Zur-Verfügung-Stellung der veranschlagten Haushaltsmittel durch den Bundestag. In diesem Zusammenhang behält sich das BMAS in Abhängigkeit der Haushaltslage vor, die Bewilligung der Fördermittel jährlich oder überjährlich auszusprechen.

Die konkrete Förderhöhe wird im Rahmen der Antragsbewilligung festgelegt. Dabei werden zur Bemessung bzw. Beurteilung der Personalkosten die jeweils aktuellen Personalmittelsätze der Deutschen Forschungsgemeinschaft herangezogen (Professorin/Professor). Darüber hinaus gilt das Besserstellungsverbot für das beschäftigte Personal (im Rahmen der Zuwendung finanziertes Personal darf nicht bessergestellt werden als vergleichbare Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst). Weitere Details zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können der Förderrichtlinie "zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016 entnommen werden.

Die Bewilligungssumme kann auf Antrag nach Abschluss des Berufungsverfahrens auf Basis der konkreten Personalausgaben für den Berufenen angepasst werden (im Rahmen der oben genannten jährlichen Höchstwerte). Weitere Details zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können der Förderrichtlinie entnommen werden.

Es ist vorgesehen, dass sich die antragstellende Institution selbst und/oder weitere relevante und für das Themenfeld der Sozialpolitikforschung verantwortliche Akteure an der Finanzierung beteiligen. Sofern in diesem Zusammenhang Drittmittel eingeworben werden, ist ein entsprechender Nachweis spätestens im Rahmen der Antragstellung (nicht für die Interessenbekundung) erforderlich.

Es liegt im besonderen Interesse des BMAS, die Nachhaltigkeit der Stiftungsprofessuren über den Förderzeitraum hinaus sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nachzuweisen, dass nach Ablauf der Förderung seitens des BMAS die Weiterfinanzierung der Professur durch die Hochschule, das jeweilige Bundesland oder durch Dritte sichergestellt ist. Diese Anforderung erstreckt sich bei Antrag auf Förderung von Juniorprofessuren sowohl auf eine einjährige Weiterfinanzierung (W1) als auch die Finanzierung von Anschlussstellen (W2 oder W3) im Falle einer positiven tenure-Evaluation. Bei Antrag auf Förderung von W2- oder W3-Stellen sind diese für eine Dauer von mindestens 5 Jahren nach Ablauf der Förderung durch das BMAS weiter zu finanzieren. Eine darüberhinausgehende längerfristige Finanzierungszusage ist wünschenswert. Der Nachweis ist erst bei Antragstellung erforderlich, noch nicht zum Zeitpunkt der Interessenbekundung.

Interessenbekundungs- und Antragsverfahren

Die Auswahl der zu fördernden Stiftungsprofessuren erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erhalten alle interessierten Institutionen die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Förderung zu bekunden. Auf Basis dieser Interessenbekundungen wird dann in einem zweiten Schritt eine begrenzte Anzahl von Institutionen zur konkreten Antragstellung aufgefordert.

Interessenbekundungsverfahren:

Zunächst haben alle interessierten Institutionen die Möglichkeit, bis zum 28. Oktober 2018 ihr Interesse an der Einrichtung einer geförderten Stiftungsprofessur im Sinne dieser Förderbekanntmachung und auf Basis der "Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016 zu bekunden.

In diesem Zusammenhang können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die elektronisch spätestens bis zum 28. Oktober 2018 (23:59 Uhr) unter der Mailadresse fis@gsub.de eingegangen sind.

Für die Interessenbekundung ist das vorgegebene, unter bekanntmachungen.fis-netzwerk.de abzurufende, Formular zwingend zu verwenden. Bitte reichen Sie das Skizzenformular sowohl eingescannt mit Unterschrift als auch die Original-pdf-Datei der Projektskizze ein. Interessenbekundungen, die nicht in dieser Form eingereicht werden oder den Umfang des vorgegebenen Formulars überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. Dem Formular sind beizufügen:

  • der formgebundene Finanzplan (Excel-Formular-Vorgabe);
  • ggf. Erläuterungen zum Finanzplan;
  • LOI der Projektpartner bei Verbundprojekten;
  • ggf. relevante Informationen zur antragstellenden Institution.

 
Die Struktur der Interessenbekundung ist durch die unter bekanntmachungen.fis-netzwerk.de abzurufenden Formulare vorgegeben.
Nach den folgenden Kriterien werden die eingereichten Interessenbekundungen für Stiftungsprofessuren bewertet und die zur Antragstellung berechtigten Institutionen ermittelt:

  • Inhaltliche Relevanz (gemäß Punkt 5 dieser Bekanntmachung), Innovationsgehalt und Originalität in den Bereichen Forschung und Lehre
  • Interdisziplinäre Vernetzung und Bündelung von Kompetenzen, Qualität des wissenschaftlichen Umfeldes
  • Nachhaltige Strukturbildung und langfristige Perspektiven für Sozialpolitikforschung (Darstellung der Anschlussfinanzierung)
  • Qualität der Konzeptskizze

Im Übrigen wird für alle Interessenbekundungen auf die Nummern 4 und 6 der Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik vom 3. Mai 2016 verwiesen.

Antragsverfahren

Es ist geplant, auf Basis der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens bis zu 5 Hochschulen zur Antragstellung zuzulassen. Die damit verbundene Aufforderung zur Antragstellung ergeht voraussichtlich bis zum 26. November 2018. Die aufgeforderten Institutionen haben dann die Möglichkeit, bis zum 17. Februar 2019 einen Förderantrag einzureichen. Signalisiert eine Institution frühzeitig, dass sie keinen Antrag einreichen wird, behält sich das BMAS vor, auf Basis der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens eine andere Institution zur Antragstellung aufzufordern.

Beteiligen sich Institutionen am Antragsverfahren, die bereits thematisch verwandte öffentlich geförderte Projekte durchführen, muss eine organisatorische und finanzielle Trennung der Projekte gewährleistet sein. Entsprechende Abgrenzungsnachweise sind vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Aufforderung zur Antragstellung weder eine Förderentscheidung getroffen, noch eine Förderung in Aussicht gestellt wird.

Antragsumfang

Voraussetzung für die Bewilligung einer FIS-Stiftungsprofessur ist, neben der (wissenschaftlichen und wirtschaftlichen) Eignung des Antragstellers, ein überzeugendes Konzept der Hochschule, aus dem hervorgeht, inwiefern die FIS-Professur zu ihrer wissenschaftlichen Profil- bzw. Strukturentwicklung beiträgt.

Die Antragstellung erfolgt über eine Online-Datenbank. Die Struktur und der Umfang sind über die Online-Datenbank vorgegeben.

Antragsbewertung und Auswahl

Die eingereichten Anträge werden jeweils von zwei Fachgutachter/innen geprüft. Diese Gutachter/innen werden so bestimmt, dass sie sowohl den spezifischen fachlichen als auch den interdisziplinären Charakter der jeweiligen Anträge beurteilen können. Auf Basis dieser Gutachten trifft der unabhängige wissenschaftliche FIS-Beirat die fachliche Entscheidung über die Förderfähigkeit der einzelnen Anträge. Die Bewilligung erfolgt durch das BMAS im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel voraussichtlich bis zum 15. Mai 2019, die Ablehnungen ergehen ebenfalls bis 15. Mai 2019. Ein Anspruch der Antragstellerin / des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht dabei nicht.
Folgende Kriterien werden bei der Begutachtung angelegt:

  1. Qualität der ausgearbeiteten Fragestellung in Bezug auf inhaltliche Relevanz bzw. Bezugnahme auf die in der Förderbekanntmachung genannten Themen (siehe Punkt 5), Innovationsgehalt und Originalität
  2. Interdisziplinäre Vernetzung und Bildung von Kompetenzzentren, Qualität des wissenschaftlichen Umfeldes
  3. Nachhaltige Strukturbildung und langfristige Perspektiven für Sozialpolitikforschung (Nachweis der langfristigen Finanzierung im Sinne der Förderrichtlinie)
  4. Qualität des Konzepts für die vorgesehenen Lehrveranstaltungen
  5. Stimmigkeit der vorgesehenen Ausstattung der Professur (Personal und sonstige Ressourcen)
  6. Qualität des Antrags

Förderverfahren

Die Bewilligung der beantragten Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die jeweilige Hochschule das Berufungsverfahren für die bewilligte Stiftungsprofessur zeitlich so ab-schließt, dass die Professur im Jahr 2020 ihre Arbeit aufnimmt und die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Im Übrigen kann ein Bewilligungsbescheid zu einer Stiftungsprofessur an eine Hochschule nur unter der Maßgabe ergehen, dass zwischen dem BMAS und der jeweiligen Landesregie-rung über die Förderung Einvernehmen hergestellt wird. In diesem Zusammenhang ist die Vorlage der Bestätigung der Anschlussfinanzierung entsprechend der benannten Mindestfris-ten im Rahmen der Antragstellung zwingend notwendig.

Förderbeginn und Dienstaufnahme der/des Berufenen ist im Jahr 2020.

Mit der Administration des Auswahl- sowie des Förderverfahrens hat das BMAS die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub mbH) beauftragt.

Evaluation

Das BMAS behält sich vor, die im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" geförderten Maßnahmen evaluieren zu lassen. In diesem Zusammenhang sind die geförderten Stiftungsprofessuren dazu verpflichtet, mit der mit der Evaluierung des Programms beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten.

Ansprechpartner

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen seitens des BMAS Herr Christian Dippe (Telefon: 030 / 18527-4010; E-Mail: sozialpolitikforschung@bmas.bund.de) gern zur Verfügung.


Für formale und administrative Fragen zum Interessenbekundungs- und Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die gsub bmH, fis@gsub.de Tel. 030-28409-297. Servicezeiten sind Montag, Mittwoch, Freitag von 9.30 Uhr bis 12 Uhr (Servicehotline).

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Roland Dummer