Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen zum Aufbau und Betrieb eines FIS-Zentrums im Rahmen des "Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung" (FIS)

+++ Hinweis: Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen ist abgelaufen +++

Grundlage der Förderung

Das Interessenbekundungs- und Antragsverfahren zum Aufbau und Betrieb eines FIS-Zentrums wird auf der Grundlage der Richtlinie zur "Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016 (BAnz AT 10.05.2016 B3) und den dort unter Nummer 1.2 genannten Rechtsgrundlagen durchgeführt. Die in der Richtlinie getroffenen Regelungen sind zu beachten. Die Querschnittsziele Chancengleichheit und Nachhaltigkeit sind zu berücksichtigen.

Hintergrund der Finanzierung des Fördernetzwerkes Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung

Eine unabhängige und leistungsfähige Forschung sowie Analysen über den tagespolitischen Zeithorizont hinaus sind für das BMAS wichtig, um politische Gestaltungsbedarfe erkennen zu können. Aus diesem Grund hat das BMAS im Jahr 2016 das Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) ins Leben gerufen.

Über das Netzwerk können innovative und interdisziplinär arbeitende Forschungsprojekte, Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren in den relevanten Disziplinen Soziologie, Politikwissenschaft, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft, Sozialethik und Geschichtswissenschaft gefördert werden. Darüber hinaus kann durch die Veranstaltung von Tagungen, Workshops und Vortragsreihen der Dialog, der wissenschaftliche Austausch sowie der Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Politik und Verwaltung gestärkt werden.

Bisher fördert(e) das BMAS im Rahmen des FIS insgesamt fünfzehn Forschungsprojekte, acht wissenschaftliche Nachwuchsgruppen und acht Stiftungsprofessuren. Diese bilden zusammen mit dem BMAS und dem unabhängigen wissenschaftlichen Beirat des BMAS-Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS-Beirat) das FIS-Netzwerk

Ziele der Förderung des einzurichtenden FIS-Zentrums

Das BMAS hat das Ziel, ein sozialpolitisches Forschungsinstitut aufzubauen.

Auf Basis der vorliegenden Förderbekanntmachung soll zunächst ein FIS-Zentrum aufgebaut und betrieben werden. Das FIS-Zentrum soll Wirkung und Sichtbarkeit des FIS erhöhen sowie das Fördernetzwerk stärken, so dass es noch effektiver dazu beiträgt, die Präsenz sozialpolitischer Fragen in Forschung und Lehre sowie in der Nachwuchsförderung zu steigern.

Die Förderung des FIS-Zentrums soll perspektivisch verstetigt und das FIS-Zentrum zu  einem sozialpolitischen Forschungsinstitut entwickelt werden.

Zu den Kernaufgaben des FIS-Zentrums wird die inhaltliche Koordinierung und Unterstützung des bundesweiten FIS-Fördernetzwerks gehören. Dies bezieht sich auf die Vernetzung des BMAS mit geförderten Personen und Institutionen aber auch auf ehemals Geförderte nach Beendigung der Förderung (Alumni).

Das FIS-Zentrum soll des Weiteren Strukturen schaffen für eine nachhaltige Vernetzung und Zusammenarbeit der Akteure auch über die Grenzen ihrer jeweiligen Disziplinen hinaus. Synergien zwischen den Geförderten sollen nutzbar gemacht werden. Der nachhaltige Transfer von Wissen innerhalb des Netzwerks soll verbessert und der Austausch mit relevanten Akteuren inner- und außerhalb des Netzwerks aus den Bereichen Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung gefördert werden.

Das FIS-Zentrum soll auf dieser Grundlage eigenständige Sozialpolitikforschung entsprechend der Förderbereiche und Themen gemäß Nummer 1.1 der BMAS-Förderrichtlinie vom 3. Mai 2016 durchführen. In Abstimmung mit dem BMAS und dem FIS-Beirat soll es dafür ein wissenschaftliches Forschungsprogramm entwickeln, zur Entwicklung neuer Forschungsfragen beitragen, Förderbedarfe aufgreifen; beides auch mit Blick auf die Verankerung deutscher Sozialpolitikforschung im europäischen und internationalen Kontext, sowie förderungswürdige Personen und/oder Institutionen identifizieren. Des Weiteren soll das FIS-Zentrum die Reflexion der Grundlagen wissenschaftlicher Politikberatung fördern sowie Bedarfe in hochschulischer Ausbildung und Lehre identifizieren. Die eigenständige Vergabe von Forschungsaufträgen durch das FIS-Zentrum ist zunächst nicht vorgesehen.

Wer wird gefördert?

Adressaten sind gemäß Nummer 3 der Richtlinie Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und andere Einrichtungen, die ein überzeugendes Konzept vorlegen, wie die in dieser Bekanntmachung genannten Ziele erreicht werden können. Die Eignung zur Durchführung dieser Maßnahme ist durch die Vorlage von Referenzprojekten und einer (wirtschaftlichen) Eignungserklärung nachzuweisen.

Was wird gefördert?

Ab dem Jahr 2021 soll der Aufbau und Betrieb eines FIS-Zentrums im Rahmen eines Projektes nach Nummer 2 Buchstabe a der Förderrichtlinie zur "Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016 (BAnz AT 10.05.2016 B3) gefördert werden. Die Förderung erstreckt sich zunächst über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren. Die Förderung erfolgt auf Basis eines Konzeptes zur Erreichung der unter Nummer 3 dieser Bekanntmachung definierten Ziele, das von den Antragstellern vorzulegen und zu begründen ist. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen berücksichtigt werden:

  • Mit welchen Methoden und über welche Formate sollen die Projekte, Nachwuchsgruppen, Professuren und FIS-Partner organisatorisch und thematisch vernetzt bzw. unterstützt und koordiniert werden?
  • Wie sollen Synergien zwischen den Geförderten des Netzwerks nutzbar gemacht werden?
  • Wie soll der Transfer von Wissen innerhalb des Netzwerks, in das Netzwerk hinein und aus dem Netzwerk heraus in Wissenschaft, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft - auch international - nachhaltig unterstützt werden?
  • Wie sollen insbesondere die wissenschaftliche Politikberatung und der Transfer von Wissen aus dem Netzwerk in das BMAS und aus dem BMAS in das Netzwerk gefördert werden?
  • Wie soll auf dieser Basis erreicht werden, dass auch neue Forschungsbedarfe (mit Relevanz für die Politik und Gesellschaft), förderungswürdige Personen und/ oder Institutionen identifiziert und Impulse gesetzt werden können?
  • Was sollen die Zukunftsthemen für ein Forschungsprogramm des FIS-Zentrums für die nächsten zehn Jahre sein?

Neben diesen inhaltlichen Punkten soll im Konzept der Aufbau, die Struktur und die Arbeitsweise des einzurichtenden Zentrums sowie ein Forschungsfahrplan mit grober Zeitplanung und Mittelschätzung skizziert werden. In diesem Zusammenhang sind die erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen für die Errichtung und den Betrieb im Zeitverlauf darzustellen. Es ist zu erläutern, ob die Antragsteller bereits über die notwendigen technischen und räumlichen Infrastrukturen verfügen bzw. wie diese bereitgestellt werden sollen.

Gefördert werden grundsätzlich alle zur Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlichen und durch die Bewilligungsbehörde anerkannten förderfähigen Ausgaben. Hierzu zählen nach Nummer 4.3 der Richtlinie (zuwendungsfähige Ausgaben für Projekte):

  • Ausgaben für Personal, die zunächst 50 % der in Nummer 6 der Bekanntmachung genannten maximalen Fördersumme nicht überschreiten dürfen;
    • Hinweis: Die wissenschaftliche Leitung des FIS-Zentrums soll durch eine Professorin / einen Professor mit einem sozialpolitischen, sozialökonomischen oder sozialrechtlichen Schwerpunkt übernommen werden. Die Leiterin / der Leiter soll Mitglied des bestehenden wissenschaftlichen FIS-Beirates werden. Eine Förderung aus FIS-Mitteln ist für den Teil der Arbeitszeit, der auf die Leitung des FIS-Zentrums entfällt, grundsätzlich möglich.
  • Sach- und Reisemittel, die ursächlich in der Durchführung des Projektes begründet sein müssen;
  • Investitionen, die ursächlich in der Durchführung des Vorhabens begründet sein müssen und nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind;
  • Verwaltungsausgaben* gemäß Nummer 4.3 der Richtlinie.

Es ist wünschenswert, dass die Antragsteller die notwendigen technischen und räumlichen Infrastrukturen bereitstellen und als Eigenmittel einbringen. Dies wird bei der Antragsbewertung entsprechend positiv berücksichtigt (vgl. Nummer 7)

*Verwaltungsausgaben können spitz veranschlagt und abgerechnet oder im Rahmen einer Verwaltungsausgabenpauschale beantragt und abgerechnet werden. Die Verwaltungsausgabenpauschale kann mit maximal 15 % der Personalausgaben veranschlagt werden. Sie íst im Rahmen der Antragstellung herzuleiten. Hierzu können beispielsweise die von einem Wirtschaftsprüfer festgestellten, regelmäßigen Verwaltungsausgaben des Antragstellers herangezogen werden.

Wie wird gefördert? (Förderhöhe, Dauer, Zeitpunkt)

Die Zuwendung für das FIS-Zentrum wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektfinanzierung an den Projektträger, in der Regel als Anteilfinanzierung, für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt mit der Option auf Verlängerung. Das BMAS behält sich in Abhängigkeit von der Haushaltslage vor, die Bewilligung der Fördermittel jährlich oder überjährlich auszusprechen.

Der Aufbau des FIS-Zentrums soll im ersten Halbjahr des Jahres 2021 beginnen.

Für das Projekt können grundsätzlich bis zu 1 Million Euro pro Jahr beantragt werden (Bundesanteil). Frühestens ab dem dritten Jahr kann dieser Wert in Abhängigkeit vom nachgewiesenen und anerkannten Bedarf, insbesondere im Zuge der geplanten Verstetigung und unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, erhöht werden.

Es gilt das Besserstellungsverbot, im Rahmen der Zuwendung finanziertes Personal darf nicht bessergestellt werden als vergleichbare Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Weitere Details zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können der Förderrichtlinie zur "Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016 unter Nummer 4.3 entnommen werden.

Es ist vorgesehen, dass sich die antragstellende/n Institution/en selbst und/oder weitere relevante und für das Themenfeld der Sozialpolitikforschung verantwortliche Akteure an der Finanzierung beteiligen. Sofern in diesem Zusammenhang Drittmittel eingeworben werden, ist ein entsprechender Nachweis spätestens im Rahmen der Antragstellung (nicht für die Interessenbekundung) erforderlich.

Die vom BMAS beabsichtigte Verstetigung der Förderung des FIS-Zentrums und perspektivische Überführung in ein sozialpolitisches Forschungsinstitut  steht explizit unter Vorbehalt des Vorliegens der rechtlichen und haushalterischen Voraussetzungen. Weitere Voraussetzung ist die erfolgreiche wissenschaftliche Evaluation der Arbeit des FIS-Zentrums zum Ende der geplanten BMAS-Förderung nach fünf Jahren.

Interessenbekundungs- und Antragsverfahren

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird am 31. März 2020 um 11.00 Uhr im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Berlin über die mit der Einrichtung des FIS-Zentrum verbundenen Ziele und zu konkreten administrativen Fragestellungen im Auswahl- und Förderverfahren informieren. Institutionenvertreter können Ihr Interesse an dieser Veranstaltung bis zum 16. März 2020 per Mail an anzeigen und erhalten anschließend eine Einladung mit genaueren Angaben zum Veranstaltungsort und zum zeitlichen Ablauf.

Die Entscheidung über die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren gemäß Nummer 6 der Richtlinie.
Zunächst erhalten alle interessierten Institutionen die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Förderung zu bekunden. Auf Basis dieser Interessenbekundungen werden dann in einem zweiten Schritt die Institutionen, deren Skizzen für grundsätzlich förderfähig erachtet werden, zur konkreten Antragstellung aufgefordert.

Interessenbekundungsverfahren

Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die elektronisch spätestens bis zum 11. Mai 2020 (23.59 Uhr) unter der Mailadresse   eingegangen sind. Für die Interessenbekundung sind die vorgegebenen, unter bekanntmachungen.fis-netzwerk.de abzurufenden, Formulare   zwingend zu verwenden. Bitte reichen Sie die Interessenbekundung sowohl eingescannt mit Unterschrift per Email als auch im Original als unterschriebenen Ausdruck per Post bis spätestens drei Werktage nach elektronischem Eingang (maßgebend ist das Datum des Poststempels) an folgende Anschrift ein:

gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH
FIS-Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung
Kronenstraße 6
10117 Berlin

Interessenbekundungen, die nicht in dieser Form eingereicht werden oder den durch die Formulare vorgegebenen Umfang überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.

Der Interessenbekundung sind beizufügen:
  • der Finanzierungsplan (auf dem vorgegebenen Excel-Formular),
  • gegebenenfalls Erläuterungen zum Finanzierungsplanplan,
  • Erklärung zur wirtschaftlichen Eignung des Interessensbekunders (Formular-Vorgabe),
  • Erläuterung, ob die für die Umsetzung des Projekts notwendigen technischen und räumlichen Infrastrukturen bereits vorhanden sind bzw. wie diese bereitgestellt werden sollen sowie
  • relevante Informationen zur interessenbekundenden Institution (u.a. Erläuterungen zu Referenzprojekten) und zum vorgesehenen Projektpersonal.
Nach den folgenden Kriterien wird durch das BMAS entschieden, welche Institutionen, die eine Interessenbekundung eingereicht haben, zur Antragstellung aufgefordert werden:
  • Qualität der Skizze zur Umsetzung der Anforderungen nach Nummer 3 und 5 in Relation zu den für die Umsetzung geplanten Ressourcen; insbesondere das Konzept zu der Frage, wie der Transfer von Wissen in Politik und Gesellschaft gestaltet werden soll und wie aus der Arbeit des Zentrums heraus neue Forschungsfragen identifiziert und Impulse gesetzt werden sollen sowie eine Skizze der Forschungsfelder;
  • wissenschaftliche Qualifikation und fachliches Profil der Person, die für die Leitung des FIS-Zentrums sowie der weiteren Personen, die für die Umsetzung des Konzepts konkret verantwortlich sein sollen;
  • Nachweis bzw. Erläuterung über die Verankerung von Sozialpolitik und Sozialrecht in Forschung und Lehre der interessenbekundenden Institution;
  • Nachweis bzw. Erläuterung über fachlich einschlägige Kooperationen mit anderen Institutionen im In- und Ausland;
  • Erklärung zur Unterstützung des Vorhabens durch die interessenbekundende Institution.

Antragsverfahren

Es ist geplant, auf Basis der Interessenbekundungen bis zu fünf Institutionen zur Antragstellung zuzulassen. Die damit verbundene Aufforderung zur Antragstellung ergeht voraussichtlich bis zum 12. Juni 2020. Die aufgeforderten Institutionen haben dann die Möglichkeit, voraussichtlich bis zur 38. Kalenderwoche 2020 einen Förderantrag einzureichen. Über die Details zur Antragstellung, insbesondere die relevanten Fristen, wird mit der Aufforderung zur Antragstellung informiert.

Der Antrag muss als Mindestbestandteile eine umfassende Projektbeschreibung, aus der das Projektziel, die Notwendigkeit und die Machbarkeit innerhalb des beantragten Zeitraums hervorgehen sowie einen Finanzierungsplan enthalten. Darüber hinaus sind dem Antrag eine Erklärung darüber, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist, eine Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen und eine Erklärung darüber, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist, beizufügen (bei Vorsteuerabzugsberechtigung sind die sich daraus ergebenen Vorteile im Finanzierungsplan auszuweisen).

Signalisiert ein Antragsteller frühzeitig, dass er keinen Antrag einreichen wird, behält sich das BMAS vor, eine andere Institution, die eine Interessebekundung eingereicht hat, zur Antragstellung aufzufordern.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Aufforderung zur Antragstellung weder eine Förderentscheidung getroffen, noch eine Förderung in Aussicht gestellt wird.

Antragsumfang

Die Antragstellung erfolgt über eine Online-Datenbank. Die Struktur und der Umfang des Antrags sind über die Online-Datenbank vorgegeben.

Antragsbewertung und Auswahl

Die Anträge werden jeweils von drei Fachgutachtern geprüft. Nach Fertigstellung der Gutachten werden die Antragsteller eingeladen, ihr Konzept auf einem "Hearing" dem BMAS und dem unabhängigen wissenschaftlichen Beirat des BMAS-Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS-Beirat) vorzustellen. Auf Basis der Gutachten und des Hearings gibt der FIS-Beirat sein Votum über die Förderfähigkeit der Anträge ab. Ein für die Förderung geeigneter Antragsteller wird dem BMAS zur Förderung vorgeschlagen.

Die Bewilligung erfolgt durch das BMAS im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel voraussichtlich bis zur 52. Kalenderwoche 2020. Die Ablehnungen ergehen ebenfalls bis Ende Dezember 2020.

Ein Anspruch der Antragstellerin/des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Die folgenden Kriterien werden bei der Begutachtung angelegt:
  • Fachliche Qualität, Innovationsgehalt und Originalität des detaillierten Konzepts zur Umsetzung der in den Nummern 3 und 5 beschriebenen Aufgaben des FIS-Zentrums (FIS-Netzwerkkoordination, FIS-interner und externer Wissenstransfer, Politikberatung, Beitrag zur Identifikation neuer Forschungsfragen, Forschungskonzept);
  • Eignung des Konzepts zur Umsetzung der in dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen in den Nummern 3 und 5;
  • Durchführbarkeit des Konzepts, insbesondere Reflexion eventueller Risiken, Stimmigkeit der vorgesehenen Ausstattung des FIS-Zentrums in Bezug auf Personal und sonstige Ressourcen/Wirtschaftlichkeit, Stimmigkeit des Arbeitsplanes;
  • Höhe des Eigenbeitrags des Antragstellers.

Administration

Mit der Administration des Auswahl- sowie des Förderverfahrens hat das BMAS gemäß Nummer 5 der Richtlinie dieGesellschaft für soziale Unternehmensberatung   (gsub mbH) beauftragt.

Evaluation

Das BMAS wird das einzurichtende FIS-Zentrum nach fünf Jahren evaluieren lassen.

Unabhängig davon behält sich das BMAS vor, die im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" geförderten Maßnahmen evaluieren zu lassen. In diesem Zusammenhang ist das geförderte FIS-Zentrum dazu verpflichtet, mit den mit der Evaluierung des Programms beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten.

 

Ansprechpartner

Für inhaltliche Rückfragen stehen Ihnen seitens des BMAS Frau Ina Herrmann und Herr Christian Dippe (Telefon: 0 30/1 85 27-40 10; E-Mail: ) gern zur Verfügung.

Für formale und administrative Fragen zum Interessenbekundungs- und Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die gsub mbH, , Tel. 0 30/2 84 09-2 97. Servicezeiten sind Montag, Mittwoch, Freitag von 9.30 Uhr bis 12 Uhr (Servicehotline).

Berlin, den 10. Februar 2020

Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales

Im Auftrag Roland Dummer