Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

+++ Hinweis: Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen ist abgelaufen +++

5. Mai 2021

Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen zur Einrichtung von Forschungsprojekten und einem Vernetzungsprojekt im Rahmen des „Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung“ (FIS)

1. Grundlage der Förderung

Das Interessenbekundungs- und Antragsverfahren wird auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik vom 3. Mai 2016 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils gültigen Fassung  durchgeführt.

Die in der Richtlinie getroffenen Regelungen sind zu beachten. Dieser Aufruf enthält ergänzende Förderkriterien. Er richtet sich an Institutionen und Personen, die im „Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung - FIS“ ein Forschungsprojekt oder ein Vernetzungsprojekt im Bereich der Sozialpolitikforschung umsetzen wollen. In diesem Zusammenhang sind die Querschnittsziele Chancengleichheit und Nachhaltigkeit zu beachten.

2. Ziele der Förderung

Ein starker Sozialstaat ist angewiesen auf ein Umfeld engagierter Wissenschaft, das weitsichtig und mit analytischer Tiefe Veränderungen erkennt und deren Auswirkungen unabhängig beschreibt. Die fundierte Analyse von aktuellen Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt und deren Auswirkungen auf bestehende sozialstaatliche bzw. sozialpolitische Arrangements ist unabdingbar für einen informierten sozialpolitischen Diskurs.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2016 das Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) ins Leben gerufen. Damit verfolgt das BMAS das Ziel, die unabhängige Sozialpolitikforschung zu stärken. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen sich im Feld der Sozialpolitikforschung etablieren können, die jeweiligen Hochschulen im Bereich der Sozialpolitik- und Sozialrechtsforschung Strukturen ausbauen bzw. neu bilden können.

Über das FIS werden Stiftungsprofessuren, Nachwuchsgruppen und Forschungsprojekte gefördert. Darüber hinaus können Formate gefördert werden, welche geeignet sind, den Austausch zwischen wissenschaftlichen Akteuren untereinander, aber auch zwischen ihnen, sozialpolitischer Praxis, Politik und Verwaltung zu verbessern.

Gefördert werden Vorhaben in den Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, der Soziologie, Sozialethik, den Politik- und Geschichtswissenschaften.

Auf Basis der Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik können explizit besonders innovative Vorhaben gefördert und neue Impulse in der Sozialpolitikforschung gesetzt werden. Das BMAS begrüßt explorative Vorhaben, inhaltliche und methodische Innovation sowie Vorhaben, welche konzeptionell einen Dialog zwischen den Disziplinen und zwischen Wissenschaft und Praxis vorsehen.

Bisher fördert(e) das BMAS im Rahmen des FIS insgesamt 28 Forschungsprojekte, acht wissenschaftliche Nachwuchsgruppen, acht Stiftungsprofessuren sowie seit diesem Jahr auch den Aufbau des Deutschen Instituts für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS). Diese bilden zusammen mit dem BMAS und dem unabhängigen wissenschaftlichen Beirat des BMAS-Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS-Beirat) das FIS-Netzwerk.

3. Wer wird gefördert?

Adressaten dieser Förderbekanntmachung sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, z.B. Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungsträger, Verbände, Körperschaften etc., die ein Projekt im Sinne von Nummer 2 und 4 dieser Förderbekanntmachung durchführen und ihre Eignung zur Durchführung durch die Vorlage von Referenzprojekten und einer (wirtschaftlichen) Eignungserklärung nachweisen. In diesem Zusammenhang wird auch der Zusammenschluss mehrerer Institutionen zu (Forschungs-) Konsortien begrüßt.

4. Was wird gefördert?

Ab Herbst 2021 sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die dazu geeignet sind, der Sozialpolitikforschung in Deutschland zu zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen neue inhaltliche und methodische Impulse zu geben. Weiterhin soll ein Vernetzungsprojekt gefördert werden.

4.1 Forschungsprojekte

Es sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, die einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis bzw. neue inhaltliche und / oder methodische Impulse für die Sozialpolitikforschung mit Blick auf die beiden folgenden übergeordneten Themenbereiche leisten und dabei aktiv mit dem FIS-Netzwerk und dem Deutschen Zentrum für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung DIFIS zusammenarbeiten:

Themenbereich I: Soziale Marktwirtschaft revisited

Vor dem Hintergrund der großen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen wie etwa Digitalisierung, Internationalisierung und Globalisierung, demografischem Wandel und ökologischer Transformation, steht auch die soziale Marktwirtschaft auf dem Prüfstand. Zur Diskussion steht, wie sich wirtschaftliche Produktivität, ökologische Nachhaltigkeit und soziale Teilhabe miteinander verbinden lassen, ob wirtschaftliche Erträge allen Menschen gleichermaßen zugutekommen oder der soziale Ausgleich neu verhandelt und ggf. Formen, Ausmaß und Dauer staatlicher Regulierung, Intervention und Bereitstellung öffentlicher Güter überdacht werden können und müssen. Dies gilt auch mit Blick auf neue Formen der Erwerbsarbeit und der Wertschöpfung sowie die Teilhabe hierdurch verstärkter Unsicherheit ausgesetzter Erwerbspersonen. Ebenso geht es um die Sicherstellung gelingender Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommen die Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie, ihre Folgen für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft insgesamt, insbesondere für die Kinder, auch mit Blick auf die Verteilung der Kosten der Bewältigung der Pandemie. Aspekte der Gleichstellung sollen berücksichtigt werden.

Themenbereich II: Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und ökologische Transformation

Die (entwickelten) Länder der Welt stehen vor der großen gesellschaftlichen Herausforderung, den Ausstoß von Treibhausgasen und damit den durch Menschen verursachten Wandel des Klimas zu begrenzen. Das erfordert weitreichende Veränderungen von Produktion, Konsum und Lebensweise. Staatliche Politik steht vor der Herausforderung, die damit einhergehenden wirtschaftlichen und sozialen Chancen und Risiken zu identifizieren und Antworten zur Bewältigung der Risiken zu entwickeln. Dies auch unter dem Blickwinkel der veränderten Rahmenbedingungen und Erwartungshaltungen vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie. Die Belange vulnerabler Gruppen und insbesondere von Menschen mit Behinderungen sollen dabei reflektiert und ggf. explizit einbezogen werden. Aspekte der Gleichstellung sollen berücksichtigt werden.

Zu beiden Themenbereichen I und II können Forschungsvorhaben zum Beispiel folgende Aspekte beleuchten:
  • Relevanz der bereits benannten Transformationstreiber, ggf. weiterer / neuer Treiber,
  • Auswirkungen der Transformationsprozesse auf sozial und ökonomisch gefährdete Erwerbspersonen sowie vulnerable Gruppen und ggf. deren Zusammensetzung,
  • Folgen der Covid-19-Pandemie und ihrer Bewältigung für Sozialstaat und Arbeitsmarkt,
  • Chancen und Risiken für Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Branchen, Regionen,
  • Folgen für die Verteilung von Einkommen und Vermögen, die soziale Absicherung, auch unter Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie,
  • Folgen für die Finanzierung des Sozialstaats und die Leistungsstruktur in der sozialen Sicherung; auch unter Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie,
  • Folgen für die Funktionsfähigkeit des Sozialstaats und deren Wahrnehmung,
  • Wahrnehmung der unter Themenbereichen I und II skizzierten Entwicklungen und der sich daraus ergebenden Dynamiken und ihrer sozialen Folgen,
  • Handlungsansätze auf betrieblicher und tarifvertraglicher Ebene,
  • Handlungsansätze auf zentralstaatlicher und dezentraler Ebene, auch jenseits der etablierten sozialstaatlichen Strukturen und Verfahren, insbesondere mit Blick auf Automatisierung und neuen digitalen und datenbasierten Geschäfts- und Produktionsmodellen,
  • Handlungsansätze zur Unterstützung gleichberechtigter Teilhabe
  • Regelungsbedarfe und -ansätze auf europäischer Ebene (z.B. mit Blick auf Mitbestimmung, Plattformökonomie),
  • Akzeptanz von neuen Handlungsansätzen (z.B. zum sozialen Ausgleich bei klimapolitischen Maßnahmen, zur Bewältigung der Pandemiefolgen etc.),
  • Beitrag der staatlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zur gelingenden Einstellung auf und Gestaltung von Veränderungsprozessen.

4.2 Vernetzungsprojekt internationale Migration

Gefördert wird ein Projekt, das dazu geeignet ist, im Themenfeld Migration national und international renommierte Forscherinnen und Forscher sowie Stakeholder zusammenzubringen und mit ihnen einen wissenschaftlichen Austausch zu den Herausforderungen in diesem Themenfeld zu organisieren, Synergien nutzbar zu machen und neue wissenschaftliche Impulse für die Sozialpolitikforschung zu erarbeiten. Inhaltlicher Schwerpunkt soll auf dem Thema „Auswirkungen des Technologie- und Klimawandels auf Migration“ liegen. Angestrebt wird eine enge wissenschaftliche Vernetzung mit den im Internationalen Metropolis-Projekt (Link zur Veranstaltungsinformation des BMAS) arbeitenden nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen und Institutionen.

Die (Teil-) Ergebnisse dieses Vernetzungsprojektes sollen zunächst auf der 25. Internationalen Metropoliskonferenz, die vom 5. bis 9. September 2022 in Berlin stattfindet und vom BMAS in Kooperation mit dem Internationalen Metropolis-Projekt ausgerichtet wird, präsentiert und anschließend der sozialpolitisch forschenden Community zugänglich gemacht werden. In diesem Zusammenhang wird eine enge Abstimmung mit den bereits bestehenden FIS-Projekten, die sich mit dem Thema Migration beschäftigen oder beschäftigt haben, und dem Deutschen Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS) erwartet.

5. Wie wird gefördert? (Förderhöhe, förderfähige Ausgaben, Dauer, Zeitpunkt)

Zuwendungen für Forschungsprojekte werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Projektfinanzierung an Projektträger in der Regel als Anteilfinanzierung für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gewährt. Kurze inhaltliche Zwischenberichte zum Stand der Forschungsarbeiten sind dem Zuwendungsgeber im Sechs-Monats-Rhythmus vorzulegen - hierbei handelt es sich nicht um Zwischennachweise im Sinne der ANBest-P.

Eine Zuwendung für ein Vernetzungsprojekt wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektfinanzierung an einen Projektträger in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt und soll einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten nicht überschreiten. Kurze inhaltliche Zwischenberichte zum Stand der Aktivitäten sind dem Zuwendungsgeber im Sechs-Monats-Rhythmus vorzulegen - hierbei handelt es sich nicht um Zwischennachweise im Sinne der ANBest-P.

Alle zu fördernden Projekte sollen unmittelbar nach Bewilligung im Herbst 2021 starten. Für ein Einzelprojekt können maximal bis zu 300.000 Euro beantragt werden. Das BMAS behält sich in Abhängigkeit der Haushaltslage vor, die Bewilligung der Fördermittel jährlich oder überjährig auszusprechen.

Die konkrete Förderhöhe wird im Rahmen der Antragsbewilligung festgelegt. Es gilt das Besserstellungsverbot (im Rahmen der Zuwendung finanziertes Personal darf nicht bessergestellt werden als vergleichbare Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst). Weitere Details zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können der Förderrichtlinie „zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ vom 3. Mai 2016 entnommen werden.

Eine Weiterleitung von Zuwendungen durch den Zuwendungsempfänger ist grundsätzlich möglich, sofern dies nach dem für förderfähig bewerteten Konzept erforderlich ist und bewilligt wird (beispielsweise bei Forschungskonsortien).

Grundsätzlich werden alle zur Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlichen und durch die Bewilligungsbehörde anerkannten, förderfähigen Ausgaben gefördert. Hierzu zählen nach Nummer 4.3 der „Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ vom 3. Mai 2016 (zuwendungsfähige Ausgaben für Projekte):

  • Ausgaben für (wissenschaftliches) Personal und (studentische) Hilfskräfte;
  • Sach- und Reisemittel, die ursächlich in der Durchführung des Projektes begründet sein müssen;
  • Ausgaben für ggf. anfallende Gebühren zur Nutzung von Sekundärdaten;
  • Investitionen, die ursächlich in der Durchführung des Vorhabens begründet sein müssen;
  • Verwaltungsausgaben* (Sachausgaben für Verbrauchsmaterial, Miet- und Mietnebenkosten, Geschäftsbedarf, Telefon- und Internetkosten).

*Hinweis zu den Verwaltungsausgaben: Verwaltungsausgaben können spitz veranschlagt und abgerechnet oder im Rahmen einer Verwaltungsausgabenpauschale beantragt und abgerechnet werden. Die Verwaltungsausgabenpauschale kann mit maximal 15 % der Personalausgaben veranschlagt werden. Sie ist im Rahmen der Antragstellung herzuleiten. Hierzu können beispielsweise die von einem Wirtschaftsprüfer festgestellten, regelmäßigen Verwaltungsausgaben des Antragstellers herangezogen werden.

Es ist vorgesehen, dass sich die antragstellende/n Institution/en selbst und/oder weitere relevante und für das Themenfeld der Sozialpolitikforschung verantwortliche Akteure an der Finanzierung beteiligen. Sofern in diesem Zusammenhang Drittmittel eingeworben werden, ist ein entsprechender Nachweis spätestens im Rahmen der Antragstellung (nicht für die Interessenbekundung) erforderlich.

6. Auswahlverfahren

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erhalten alle interessierten Institutionen die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Förderung unter Einreichung einer Projektskizze zu bekunden. Nach einer Plausibilitäts- und Geeignetheitsprüfung aller eingereichten Interessenbekundungen wird dann in einem zweiten Schritt eine begrenzte Anzahl von Institutionen zur konkreten Antragstellung aufgefordert.

6.1 Interessenbekundungsverfahren

Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die eingescannt elektronisch spätestens bis zum 14. Juni 2021 (23:59 Uhr) unter der Mailadresse fis@gsub.de eingegangen sind. Für die Interessenbekundung ist das vorgegebene, unter bekanntmachung.fis-netzwerk.de abzurufende, Formular zwingend zu verwenden. Interessenbekundungen, die nicht in dieser Form eingereicht werden oder den Umfang des vorgegebenen Formulars überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. Dem Formular ist der ebenfalls abrufbare Finanzierungsplan inklusive etwaiger Erläuterungen beizulegen. Darüber hinaus sollen der Interessenbekundung relevante Informationen zu Personen und Institutionen beigelegt werden.

Im Übrigen wird für alle Interessenbekundungen auf die Nummern 4 und 6 der Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik vom 3. Mai 2016 verwiesen.

6.2 Antragsverfahren

Es ist geplant, auf Basis der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens bis zu 15 Vorhaben zu Forschungsprojekten und bis zu drei Vorhaben zu Vernetzungsprojekten zur Antragstellung zuzulassen. Die damit verbundene Aufforderung zur Antragstellung ergeht voraussichtlich bis zum 30. Juni 2021. Die aufgeforderten Institutionen haben dann die Möglichkeit, bis zum 16. August 2021 einen Förderantrag einzureichen. Signalisiert eine Institution frühzeitig, dass sie keinen Antrag einreichen wird, behält sich das BMAS vor, auf Basis der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahren eine andere Institution zur Antragstellung aufzufordern.

Beteiligen sich Institutionen am Antragsverfahren, die bereits thematisch verwandte öffentlich geförderte Projekte durchführen, muss eine organisatorische und finanzielle Trennung der Projekte gewährleistet sein. Entsprechende Abgrenzungsnachweise sind vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Aufforderung zur Antragstellung weder eine Förderentscheidung getroffen, noch eine Förderung in Aussicht gestellt wird.

Die Struktur und der Umfang des Antrags wird durch die jeweiligen mit der Aufforderung zur Antragstellung übermittelten Formulare vorgegeben werden. Die Antragstellung und Administration der Vorhaben erfolgt über eine Fördermitteldatenbank.

7. Bewertung und Auswahl

Voraussetzung für die Bewilligung eines FIS-Forschungsprojektes ist neben der (wirtschaftlichen und wissenschaftlichen) Eignung der Antragstellerin / des Antragstellers ein überzeugendes Konzept, aus dem hervorgeht, inwiefern das FIS-Forschungs-Projekt in inhaltlicher oder methodischer Hinsicht über den aktuellen Stand im Bereich der Sozialpolitikforschung hinausreicht und Impulse für die Sozialpolitikforschung verspricht. Inhaltlicher Bezugspunkt sind dabei die unter Punkt 4 dieser Förderbekanntmachung spezifizierten Themenkreise.

Voraussetzung für die Bewilligung eines FIS-Vernetzungsprojektes ist neben der (wirtschaftlichen und wissenschaftlichen) Eignung der Antragstellerin / des Antragstellers ein überzeugendes Projektkonzept, aus dem hervorgeht, inwiefern das FIS-Vernetzungsprojekt zur internationalen Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Feld der Migrationsforschung beiträgt. Dabei muss deutlich werden, wie das Ziel erreicht werden soll, den wissenschaftlichen Austausch zu unterstützen, Synergien nutzbar zu machen und neue wissenschaftliche Impulse für die Sozialpolitikforschung zu schaffen sowie (Teil-) Ergebnisse auf der 25. Internationalen Metropolis-Konferenz zu präsentieren. Inhaltlicher Bezugspunkt sind dabei insbesondere die Auswirkungen des Technologie- und Klimawandels auf Migration.

Überdies werden bei der Prüfung der Interessebekundungen auf Geeignetheit und Plausibilität sowie bei der Begutachtung der Anträge folgende Punkte bewertet:

  1. Qualität des Konzepts (Forschungs- bzw. Vernetzungskonzept, Konzept für den Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis und die interdisziplinäre Bündelung von Kompetenzen)
  2. Eignung der geplanten Vorgehensweise / des geplanten Forschungsdesigns, Angemessenheit von Zeit- und Arbeitsplan sowie der veranschlagten Ressourcen
  3. Analyse der Risiken und Management der Risiken
  4. Innovationsgehalt und Originalität
  5. Qualität des wissenschaftlichen Umfeldes

Im Rahmen des Verfahrens sollen die in diesem Sinne besonders relevanten konzeptuellen Punkte in der jeweiligen Interessenbekundung bzw. dem Antrag anhand von Leitfragen herausgearbeitet werden.

Die Anträge werden jeweils von zwei Fachgutachter/innen geprüft. Diese Gutachter/innen werden so bestimmt, dass sie sowohl den spezifischen fachlichen als auch den interdisziplinären Charakter der jeweiligen Anträge beurteilen können. Auf Basis dieser Gutachten gibt der unabhängige wissenschaftliche FIS-Beirat bei Anträgen mit einem Fördervolumen von über 100.000 Euro voraussichtlich Mitte September 2021 ein fachliches Votum über die Förderfähigkeit der einzelnen Anträge ab, auf dessen Grundlage das BMAS eine Förderentscheidung trifft. Über Projektanträge mit einem Gesamtvolumen bis zu 100.000 Euro entscheidet das BMAS allein.

8. Bewilligung und Administration

Die Bewilligung erfolgt durch das BMAS im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel voraussichtlich bis zum 18. Oktober 2021, die Ablehnungen ergehen ebenfalls im Oktober 2021. Ein Anspruch der Antragstellerin / des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht dabei nicht.

Die Bewilligung der beantragten Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Mit der Administration des Auswahl- sowie des Förderverfahrens hat das BMAS die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (GSUB mbH) beauftragt.

9. Evaluation

Das BMAS behält sich vor, die im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ geförderten Maßnahmen evaluieren zu lassen. In diesem Zusammenhang sind die geförderten Projekte dazu verpflichtet, mit der mit der Evaluierung des Programms beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten.

10. Ansprechpartner

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen seitens des BMAS Herr Christian Dippe (Telefon: 030 / 18527-4010; E-Mail: sozialpolitikforschung@bmas.bund.de) gern zur Verfügung.

Für Fragen zum Interessenbekundungs- und Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die GSUB mbH per E-Mail an fis@gsub.de oder telefonisch unter 030 / 5445337-21 (Beratungshotline, erreichbar bis 31.08.2021 jeweils montags, mittwochs, freitags in der Zeit zwischen 09.30 Uhr und 12.00 Uhr).

Berlin, den 5. Mai 2021

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Ulrike Hegewald