Arbeits- und Sozialgerichte und Sozialverwaltung in der Pandemie

Projektträger: Universität Kassel, Zentrum für Sozialforschung Halle

Ansprechpartner:Prof.Dr. Felix Welti, Universität Kassel ; Prof. Dr. Armin Höland, Zentrum für Sozialforschung Halle ()

Das im Rahmen des „Fördernetzwerkes Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung“ (FIS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderte empirische Forschungsprojekt wird im Verbund der Universität Kassel (Prof. Dr. Felix Welti) und des Zentrums für Sozialforschung Halle an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Prof. Dr. Armin Höland) durchgeführt. Sein Ziel ist die Untersuchung des Rechtsschutzes in den Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit sowie in Widerspruchsverfahren der Sozialleistungsträger während der Corona-Pandemie. Von besonderem Interesse sind die bis zum 31.12.2020 befristeten Regelungen in § 114 ArbGG und § 211 SGG, die mit dem Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) geschaffen worden sind. Sie sollen die Mitwirkung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern innerhalb des Spruchkörpers sowie von weiteren Verfahrensbeteiligten mit zeitgleicher Bild- und Tonübertragung ermöglichen. Aber auch Veränderungen, die sich innerhalb der geltenden Regelungen pandemiebedingt für das gerichtliche und behördliche Verfahren entwickelt haben, sind zu analysieren. Zu den Forschungsaufgaben gehört die Untersuchung von Veränderungen der Verfahrenszahlen und Verfahrensgegenstände an Hand statistischer Auskünfte. Große Bedeutung wird die Frage haben, ob und inwieweit die technischen Voraussetzungen in Gerichten und Sozialbehörden für die gesetzlich erweiterten Verfahrensmöglichkeiten vorhanden sind, inwieweit die Einschränkung persönlicher Kontakte zu Einschränkungen und Lücken im Rechtsschutz insbesondere für vulnerable und benachteiligte Personen geführt haben und ob sich in der Digitalisierung der Verfahren neue Entwicklungen ergeben haben, die möglicherweise auch in der Zukunft nutzbar sind.

In methodischer Hinsicht werden neben der Auswertung von Gerichts- und Behördenstatistiken, Literatur und Rechtsprechung die Erfahrungen der verschiedenen Verfahrensbeteiligten in Expertengesprächen ausgewertet und auf dieser Grundlage dann Gerichtsleitungen, hauptamtliche und ehrenamtliche Richterinnen sowie behördliche, anwaltliche und verbandliche Rechtsvertreterinnen und -vertreter mit Hilfe standardisierter Fragebögen online befragt werden.

Das Vorhaben wird vom Deutschen Arbeitsgerichtsverband und vom Deutschen Sozialgerichtstag ideell unterstützt.