Bericht über den Workshop der Nachwuchsgruppe am 27. und 28. Juni 2019 zum Forschungsschwerpunkt "Rechtsschutz im Sozialstaat im internationalen Vergleich"

Im Juni fand an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr (HSU) der Workshop der Nachwuchsgruppe „Die Sozialgerichtsbarkeit und die Entwicklung von Sozialrecht und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland“ zum Projektschwerpunkt „Rechtsschutz im Sozialstaat im internationalen Vergleich“ statt. An der Veranstaltung mit internationalen Gästen aus Wissenschaft und Praxis nahmen neben der Nachwuchsgruppe Mitglieder der Arbeitsgruppe Sozialgerichtsforschung im Forschungsverbund Sozialrecht und Sozialpolitik der Hochschule Fulda und der Universität Kassel (FoSS), Angehörige der HSU und des BMAS sowie weitere Promovierende der Universität Kassel teil.

Prof. Dr. Eberhard Eichenhofer (Friedrich-Schiller-Universität Jena) eröffnete die Veranstaltung mit einem Vortrag zur Methode der Rechtsvergleichung und über ihre Bedeutung für die Sozialgerichtsforschung. In der von Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) geleiteten Diskussion im Anschluss wurden neben den besonderen Herausforderungen sowie methodischen Einbettungen des Sozialrechtsvergleichs die Notwendigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit und die Wirksamkeit des internationalen Vergleichs für Politik und Praxis thematisiert.

Der erste größere Themenblock bot einen Blick auf die französische Sozialgerichtsbarkeit. Dr. Francis Kessler von der Sorbonne Paris referierte über die historische Entstehung und die jüngsten Reformen in der französischen Sozialgerichtsbarkeit. In der von Prof. Dr. Simone Kreher (Hochschule Fulda) geleiteten Diskussion wurden die Komplexität des Rechtsschutzes im Sozialrecht durch den Gerichtsaufbau in Frankreich und die Zweiteilung auf Zivil- und Verwaltungsgerichte thematisiert. Dies leitete über zur Arbeit von Solveig Sternjakob zum französischen und deutschen Verbandsklagerecht. Die Doktorandin in der Nachwuchsgruppe nimmt in ihrer Untersuchung einen funktionalen Vergleich überindividueller Klagen in beiden Rechtssystemen vor. Diskutiert wurden Funktionen der neuen Musterfeststellungsklage und der Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz einerseits sowie der französischen action en reconnaissance de droits andererseits verbunden mit der Frage, ob und inwieweit diese für das Sozialrecht nutzbar gemacht werden könnten.

Am zweiten Workshoptag stand der Rechtsschutz im britischen System im Fokus. Pete Burgess, der zuletzt an der University of Greenwich geforscht hat, stellte den Aufbau des Rechtsschutzes im britischen Sozialstaat vor. Schwerpunkt der von Prof. Dr. Tanja Klenk (HSU) moderierten Diskussion waren auch Fragen des materiellen Sozialrechts im Vereinigten Königreich, etwa die Umstellung des britischen Leistungssystems auf das System des Universal Credit. Mit dem Rechtsschutz in der britischen Absicherung bei Arbeitslosigkeit im Vergleich zum deutschen System beschäftigt sich innerhalb der Nachwuchsgruppe Alice Dillbahner in ihrem Promotionsvorhaben, das in diesem Themenblock präsentiert wurde. Diskutiert wurden im Anschluss unter anderem die unterschiedliche Ausgestaltung der Leistungen in beiden Ländern, die Rolle des EGMR bei der Überprüfung der Verwaltung sowie die besondere Gestaltung der Verfahrensgrundsätze im britischen System.

Zum Abschluss des Workshops stellten drei weitere an der Universität Kassel Promovierende ihre Promotionsvorhaben vor, die ebenfalls rechtsvergleichend sozialrechtliche Fragestellungen aufgreifen. René Dittmann (Thema: Return to work in Deutschland, Österreich und der Schweiz), Lilit Grigoryan (Einbettung und Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, Dänemark und Österreich) und Jasmin Haider (Die Neuausrichtung des Pflegeberufs in Deutschland, Österreich und der Schweiz) präsentierten ihre Forschungsfragen und -methoden und hatten Gelegenheit, diese mit den anwesenden Wissenschaftler*innen zu diskutieren.