Sozialpolitikforschung mit Sozialgerichtsdaten – Bericht über den Workshop der Nachwuchsgruppe am 24. und 25. Januar 2019

Im Januar fand in Fulda ein weiterer Workshop der Nachwuchsgruppe „Die Sozialgerichtsbarkeit und die Entwicklung von Sozialrecht und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland“ statt. Rund 20 Teilnehmende aus dem Kreis der Nachwuchsgruppe und der Arbeitsgruppe Sozialgerichtsforschung im Forschungsverbund Sozialrecht und Sozialpolitik der Hochschule Fulda und der Universität Kassel (FoSS) tauschten sich über die Verwendung empirischer Daten in der (sozial-)rechtswissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Forschung aus. Der Workshop gehörte thematisch zum Thema „Sozialpolitikforschung mit Sozialgerichtsdaten“, einem von drei Schwerpunkten des Nachwuchsprojektes.

Prof. Dr. Michael Wrase vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) eröffnete mit seinem Vortrag „Recht als soziale Praxis“ die Werkstatt und erschloss, so der Untertitel, einen rechtssoziologisch-theoretischen und empirischen Blick auf Rechtsdogmatik und Rechtspraxis. Darin warf er insbesondere die Frage nach der Zuordnung der Rechtswissenschaft zur Geistes- oder Sozialwissenschaft auf, erläuterte den Umgang mit „dem Recht“ durch die Sprachgemeinschaft der Juristinnen und Juristen und stellte auch Bezüge ihres professionellen Handelns zu Pierre Bourdieus Konzept des Habitus und seiner spezifischen Ausprägung im juristischen Feld her. In der von Prof. Dr. Simone Kreher (Hochschule Fulda) moderierten Diskussion im Anschluss wurde insbesondere die der Rechtswissenschaft eigene Abgeschlossenheit thematisiert, der die Forderung nach einer größeren Öffnung gegenüber Wissen und Praxis anderer Disziplinen entgegengestellt wurde.

Im zweiten Teil stellten die Promovierenden vor, welche Bedeutung empirischen Daten verschiedener Typen und unterschiedlicher Aggregationsebenen in ihren jeweiligen Qualifikationsvorhaben zukommt. Dabei standen unter anderem Überlegungen zur Erhebung eigener Daten und zum Umgang mit verfügbaren Daten aus anderen Quellen im Fokus, die anhand der konkreten Forschungsfragen von den anwesenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kommentiert und eingeordnet wurden. Die Diskussion führte dann jeweils zur Frage der Erkenntnischancen und Grenzen der Promotionsprojekte hin und regte die Promovierenden zu konkreten methodologischen Überlegen an, die anstehende forschungsmethodische Entscheidungen befördern sollen.

Daran anschließend war der zweite Tag dem Austausch über die Zugänge zu und die Arbeit mit (Sozialgerichts-)Daten gewidmet. Über Verfügbarkeit und Nutzen, methodologische Ausgangsüberlegungen und Herausforderungen sowie konkrete Erkenntnischancen wurden von Werner Hofmann, Prof. Dr. Simone Kreher (beide Hochschule Fulda) aus sozialwissenschaftlicher und Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) aus rechtswissenschaftlicher Perspektive noch einmal zugespitzt. Die von Prof. Dr. Tanja Klenk (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) moderierte Diskussion griff auch Überlegungen des Eröffnungsvortrages noch einmal auf: Ausgehend von einem Doppelcharakter der Rechtswissenschaft als Geistes- und Sozialwissenschaft debattierten die Teilnehmenden über das Zusammenspiel von Recht und Empirie sowie über aktuelle Anforderungen an eine sich empirisch verstehende Sozialrechtswissenschaft.