Wie sind soziale Dienstleister, ihre Mitarbeitenden und ihre Nutzerinnen und Nutzer von der Corona-Pandemie betroffen und wie wirken die sozialpolitischen Unterstützungsleistungen?

Projektträger: Zentrum für Evaluation und Politikberatung (ZEP)

Ansprechpartner: Petra Kaps, Frank Oschmiansky, ZEP

Soziale Dienstleister erbringen soziale Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, verkörpern damit das für den bundesdeutschen Sozialstaat grundlegende Subsidiaritätsprinzip und sind wesentliche Akteure der Sozialpolitik in Deutschland. Das Vorhaben soll untersuchen, wie verschiedene Gruppen sozialer Dienstleister von der Corona-Pandemie betroffen sind, wie sie ihre Leistungen während der Pandemie unter veränderten Bedingungen erbringen und sie an diese anpassen sowie welche Unterstützung sie dabei benötigen. Zudem soll untersucht werden, welche staatlichen Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen, wie diese wirken und welche Anpassungen oder Weiterentwicklungen hier notwendig sind. Im Rahmen des Vorhabens werden dazu verschiedene Dienstleistungsformen unterschieden:

Dienstleistungen, die a) als Hilfe- und Unterstützungsleistung im Bereich des Wohnens (z.B. Notunterkünfte der Wohnungslosenhilfe nach SGB XII, betreutes Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX, Frauenhäuser nach SGB II/XII), b) in Form von Einzel- oder Gruppenmaßnahmen in den Bereichen Arbeit, Weiterbildung und Gesundheit (z.B. Weiterbildungs- oder Aktivierungsleistungen nach SGB II/III, WfbM nach SGB IX, psychosoziale Betreuung nach SGB II) oder c) als individuelle Beratungen in diversen Lebenslagen (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung nach SGB XII, rechtliche Betreuung nach BGB, Weiterbildungsberatung nach SGB II/III) erbracht werden.

Diese Unterscheidung folgt der analytischen Herleitung der Fragestellung, die davon ausgeht, dass Dienstleistungen in diesen drei Formen in funktional unterschiedlicher Weise von den Kontaktbeschränkungen und weiteren Regeln des Infektionsschutzes betroffen sind und die Dienstleister deshalb in unterschiedlicher Weise auf die Herausforderungen durch diese Regeln reagieren können und müssen. So kann individuelle Beratung von face-to-face auf telefonische oder Videoberatung umgestellt werden, während Gruppenmaßnahmen schwerer auf solche Formate umzustellen sind oder auch Anwesenheit erfordern. Im Bereich des Wohnens stellt der Infektionsschutz wieder andere Herausforderungen. Zugleich sind die sozialen Dienstleister in der Regel darauf angewiesen, mit Akteuren der Sozial- und Arbeitsverwaltung zusammenzuarbeiten. Auch hier lassen sich je nach Form der Dienstleistung unterschiedliche Herausforderungen erwarten, die untersucht werden sollen.

Aus den empirischen Erkenntnissen sollen Handlungsempfehlungen für die Politik abgeleitet werden.