Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen zur Einrichtung von 1. Nachwuchsgruppen und 2. Forschungsprojekten zur zeitgeschichtlichen Forschung im Rahmen des "Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung" (FIS)
vom 23. März 2026
1. Grundlage der Förderung
Das Interessenbekundungs- und Antragsverfahren wird auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik vom 6. November 2025, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils gültigen Fassung und des Förderprogramms FIS (siehe Anlage) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt.
Die in der Richtlinie getroffenen Regelungen sind zu beachten. Dieser Aufruf enthält ergänzende Förderhinweise. Er richtet sich an Institutionen und Personen, die im FIS eine Nachwuchsgruppe bzw. ein Forschungsprojekt im Bereich der Sozialpolitikforschung umsetzen wollen. In diesem Zusammenhang sind die Querschnittsziele Chancengleichheit und Nachhaltigkeit zu beachten.
2. Sozialpolitischer Hintergrund
Ein starker Sozialstaat ist angewiesen auf ein Umfeld engagierter Wissenschaft, das weitsichtig und mit analytischer Tiefe Veränderungen erkennt und deren Auswirkungen unabhängig beschreibt. Die fundierte Analyse von geschichtlichen Ausprägungen sozialstaatlicher Arrangements und von aktuellen Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt und deren Auswirkungen auf bestehende sozialstaatliche bzw. sozialpolitische Arrangements ist unabdingbar für einen informierten sozialpolitischen Diskurs.
Vor diesem Hintergrund hat das BMAS im Jahr 2016 das FIS ins Leben gerufen. Damit verfolgt das BMAS das Ziel, die unabhängige Sozialpolitikforschung zu stärken. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen sich im Feld der Sozialpolitikforschung etablieren können, die jeweiligen Hochschulen im Bereich der Sozialpolitik- und Sozialrechtsforschung Strukturen ausbauen bzw. neu bilden können.
Über das FIS werden Stiftungsprofessuren, Nachwuchsgruppen und Forschungsprojekte gefördert. Darüber hinaus können Formate gefördert werden, welche geeignet sind, den Austausch zwischen wissenschaftlichen Akteuren untereinander, aber auch zwischen ihnen, sozialpolitischer Praxis, Politik und Verwaltung zu verbessern.
Gefördert werden Vorhaben in den Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, der Soziologie, Sozialethik, den Politik- und Geschichtswissenschaften.
Auf Basis der „Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ können explizit besonders innovative Vorhaben gefördert und neue Impulse in der Sozialpolitikforschung gesetzt werden. Das BMAS begrüßt explorative Vorhaben, inhaltliche und methodische Innovation sowie Vorhaben, welche konzeptionell einen Dialog zwischen den Disziplinen und zwischen Wissenschaft und Praxis vorsehen.
Bisher fördert(e) das BMAS im Rahmen des FIS insgesamt 42 Forschungsprojekte, zehn wissenschaftliche Nachwuchsgruppen, elf Stiftungsprofessuren sowie im Rahmen einer Projektförderung das Deutsche Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS) und daran angegliedert, ein Sonderforschungszentrum, das die sozialen Folgen der in der deutschen Hightech-Agenda priorisierten Technologien im Kontext von globalen Megatrends auf Arbeit und Gesellschaft sowie die Sozialpolitik untersucht. Diese bilden zusammen mit dem BMAS und dem unabhängigen wissenschaftlichen Beirat des BMAS-Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS-Beirat) das FIS-Netzwerk.
3. Ziele der Förderung
Ab Ende 2026 sollen wissenschaftliche Nachwuchsgruppen und zeitgeschichtliche Forschungsprojekte gefördert werden, die dazu geeignet sind, der Sozialpolitikforschung in Deutschland zu zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen neue inhaltliche und methodische Impulse zu geben.
3.1 Ziele der Förderung bei Nachwuchsgruppen
Durch die Förderung von Nachwuchsgruppen soll herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit gegeben werden, sich ab Ende 2026 für einen mehrjährigen Zeitraum intensiv mit der Bearbeitung eines sozialpolitischen oder sozialrechtlichen Themas zu befassen.
Durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe an einer Hochschule (Universitäten und Fachhochschulen) oder außeruniversitären Forschungsinstitution in Deutschland, verbunden mit qualifikationsspezifischen Lehraufgaben in angemessenem Umfang, sollen für die Nachwuchsgruppenleiterin bzw. den Nachwuchsgruppenleiter die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrerin bzw. als Hochschullehrer geschaffen werden.
Insgesamt soll durch die Förderung von Nachwuchsgruppen die Attraktivität der Sozialpolitikforschung gesteigert und das Forschungsfeld nachhaltig gestärkt werden.
3.2 Ziele der Förderung von zeitgeschichtlichen Forschungsprojekten
Zur neueren Sozialpolitik ab den 1990er Jahren liegt zwar eine Vielzahl von rechtlichen, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studien vor, eine zeithistorische Erforschung auf Grundlage einer eingehenden Quellenauswertung steht bisher jedoch aus. Eine solche zeitgeschichtliche Analyse sollte zum Ziel haben, politische Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozesse ‒ und die darauf bezogenen wissenschaftlichen Erkenntnisse (wie z. B. wissenschaftliche Evaluationen) ‒ in ihren gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Entstehungs- und Wirkungszusammenhang einzuordnen.
Insgesamt wird durch die Förderung von zeitgeschichtlicher Forschung angestrebt, den bisherigen, u. a. über die FIS-Förderrichtlinie gewonnenen Forschungsstand zur Sozialpolitik durch eine geschichtswissenschaftliche Perspektive zu erweitern.
4. Wer wird gefördert?
4.1 Nachwuchsgruppen
Adressaten der Förderung von Nachwuchsgruppen sind Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) oder außeruniversitäre Forschungsinstitutionen, die eine Nachwuchsgruppe zu einem oder mehreren unter Nummer 1.1 der „Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 6. November 2025 in Verbindung mit Nummer 5.1 Unterpunkt 1 dieser Förderbekannmachung definierten Themen einrichten. Im Rahmen einer Nachwuchsgruppe können neben einer Postdoktorandin/einem Postdoktoranden auch Doktorand/-innen eine sozialpolitische Fragestellung umfassend und interdisziplinär erforschen. Die geförderten Kandidat/-innen sollen in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaften beheimatet sein.
Antragsteller und Empfänger der Fördermittel der Nachwuchsgruppen sind die Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungsinstitutionen (vgl. Punkt 3 der „Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik"), die mit Hochschulen kooperieren. Der/die vorgesehene Leiter/-in der Nachwuchsgruppe kann an der Antragstellung beteiligt werden.
Leiter einer Nachwuchsgruppe müssen eine abgeschlossene Promotion mit herausragendem Ergebnis sowie anspruchsvolle Veröffentlichungen und eine Postdoc-Phase vorweisen können, in der die Postdoktorand/-innen wissenschaftliche Selbständigkeit erlangt haben. Es muss substantielle Forschungserfahrung (bevorzugt auch international) vorliegen. Weitere thematisch relevante berufliche Erfahrungen (insbesondere im Rahmen von Einrichtungen der sozialen Sicherung) werden im Sinne des Wissenstransfers ausdrücklich begrüßt.
4.2 Zeitgeschichtliche Forschungsprojekte
Adressaten der Förderung von zeitgeschichtlicher Forschung sind Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) oder außeruniversitäre Forschungsinstitutionen (vgl. Punkt 3 der „Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik"), die ein zeitgeschichtliches Forschungsprojekt zu einem oder mehreren unter Nummer 1.1 der „Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 6. November 2025 in Verbindung mit Nummer 5.2 dieser Förderbekanntmachung definierten Themenfeldern durchführen.
5. Was wird gefördert?
5.1 Nachwuchsgruppen
Ab Ende 2026 sollen auf Basis dieser Förderbekanntmachung FIS-Nachwuchsgruppen (im Rahmen einer Projektförderung nach Nummer 2b der „Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 6. November 2025) an deutschen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) oder außeruniversitären Forschungsinstitutionen gefördert werden.
Die Förderung erstreckt sich auf Forschungsvorhaben, in deren Rahmen Postdoktorand/-innen und Doktorand/-innen Forschungsziele bzw. (interdisziplinäre) Forschungsvorhaben in den folgenden Fachrichtungen verfolgen:
- Soziologie,
- Politikwissenschaft,
- Volkswirtschaftslehre,
- Rechtswissenschaft,
- Sozialethik und
- Geschichtswissenschaft.
Gefördert werden Nachwuchsgruppen, die dazu geeignet sind, der Sozialpolitikforschung in Deutschland neue inhaltliche und methodische Impulse zu geben. Die inhaltliche Ausrichtung sollte sich an relevanten sozialpolitischen, arbeitsmarktlichen, oder sozialrechtlichen Fragen orientieren, schwerpunktmäßig zu folgenden vier Themenbereichen:
- Vermögensverteilung und ihre Auswirkungen auf den Sozialstaat
In diesem Förderschwerpunkt soll die Vermögensentwicklung mit ihren sozialen Folgen auch international vergleichend in den Blick genommen und es könnten Vorschläge für eine soziale Vermögensbildung entwickelt werden. Zudem könnte analysiert werden, welche Auswirkungen Erbschaften haben und was daraus für die soziale Schichtung folgt. - Soziale Dienste - Herausforderungen und sozialpolitische Anpassungsbedarfe
Hier kann analysiert werden, wie sich die Angebote und die Anbieterstruktur sozialer Dienste auch der Leistungserbringer in der Sozialversicherung verändern und was ggf. treibende Kräfte dieser Anpassungen sind. Es können auch technologische Abhängigkeiten von sozialen Dienstleistern sowie technologische Potenziale für eine verbesserte Leitungserbringung untersucht werden. - Der Blick in die Zukunft: Arbeiten im Alter
Im Rahmen dieses Förderschwerpunkts sollen vertiefte Analysen zum Thema Arbeiten im Alter, auch mit Blick auf eine potentielle Zunahme von Arbeiter/-innen mit altersbedingten Beeinträchtigungen und ggf. einer vollständigen oder teilweise Erwerbsminderung, ermöglicht werden, mit Blick auf Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen und berufsspezifische Antworten auf die Möglichkeit eines längeren Berufslebens. Zudem könnte in den Blick genommen werden, wie sich die Verteilung von Arbeit und Arbeitszeit innerhalb und zwischen Generationen und Familien auf die individuelle soziale Absicherung auswirkt. - Auswirkung der Hybridisierung von Geschäftsmodellen in der Industrie
Hier soll untersucht werden, welche Auswirkungen sich verändernde Geschäftsmodelle von Industrieunternehmen (neue datengetriebene Produkte und Dienstleistungen) auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigten haben. Es kann der Frage nachgegangen werden, wie sich Anforderungen für Beschäftigte ändern und welche Qualifikationsanforderungen entstehen, wie Ein- und Umstiege die Fachkräftesicherung beeinflussen und welche Politikansätze Unterstützung für Beschäftigte und Industrieunternehmen bei den kommenden Umbrüchen bieten. Mit Hybridisierung ist der Wandel vom reinem Produktverkauf hin zum Angebot von Kombinationen aus Produkten und Dienstleistungen gemeint.
Die für die Themenkreise aufgelisteteten Fragestellungen haben Beispielcharakter und sind nicht abschließend. Die Möglichkeit einer themenoffenen Antragstellung im Rahmen der Vorgaben der oben genannten Richtlinie bleibt bestehen.
Es wird erwartet, dass auch Genderaspekte bei allen Themenschwerpunkten und bei den Besetzungsverfahren angemessen Berücksichtigung finden.
Die im Rahmen einer wissenschaftlichen Nachwuchsgruppe geförderten Postdoktorand/-in-nen und Doktorand/-innen sollen bereit sein, sich aktiv in das FIS einzubringen. Sie sollen im Austausch mit anderen FIS-Geförderten, mit Blick auf die Forschungsthemen, Schnittmengen und mögliche Synergien eruieren sowie nutzen. Von der Hochschule ist zu gewährleisten, dass die Nachwuchsgruppe sinnvoll in die hochschulischen Strukturen eingebunden ist und die Leitenden der Nachwuchsgruppe am Promotionsverfahren der promovierenden Mitglieder der Nachwuchsgruppe mitwirken können. Die Nachwuchsgruppenleitung sollte Lehrveranstaltungen anbieten, in die Erkenntnisse der Arbeit der Nachwuchsgruppe einfließen.
5.2 Zeitgeschichtliche Forschungsprojekte
Auf Basis dieser Förderbekanntmachung sollen Forschungsvorhaben im Rahmen einer Projektförderung nach Nummer 2a der „Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 6. November 2025 gefördert werden.
Die Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland ist bisher ‒ u. a. durch ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesarchiv herausgegebenes Sammelwerk ‒ bis Mitte der 1990er Jahre aufgearbeitet worden. Zeitgeschichtlich steht nun eine Fortsetzung bis zum Einsetzen der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 an. In dem Förderschwerpunkt sollen neben einer Darstellung der relevanten politischen Entscheidungs- und Gesetzgebungs-prozesse auch deren gesellschaftlichen Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge berücksichtigt werden.
Es wird erwartet, das breite Gebiet der Sozialpolitik in einzelnen Forschungsprojekten zu bearbeiten. Es sollen dabei die folgenden vier Themenfelder untersucht werden:
- Das erste Themenfeld soll die Arbeitsmarktregulierung, die Arbeitsmarktpolitik und Arbeitslosenversicherung, die Grundsicherung und Sozialhilfe, den Arbeitsschutz und den Zusammenhang von Migrations- und Sozialpolitik beinhalten.
- Das zweite Themenfeld soll die soziale Sicherung bei Alter, Invalidität und für Hinterbliebene, die Grundsicherung im Alter, die Unfallversicherung und das Soziale Entschädigungsrecht umfassen.
- Gesundheitsleistungen und Krankenversicherung, Soziale Pflege und Pflegeversicherung sowie Inklusionspolitik sollen in einem dritten Themenfeld bearbeitet werden.
- Das vierte Themenfeld umfasst Familienpolitik und Gleichstellung, frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung, Wohnungs(bau)politik und Wohngeld sowie soziale Infrastruktur und soziale Dienste.
Es können Projekte für eines oder mehrere der genannten vier Themenfelder eingereicht werden. Im Falle des Interesses an der Bearbeitung von mehreren Themenfeldern ist für jedes Themenfeld eine eigene Interessenbekundung/ ein eigener Antrag einzureichen. Ein Projekt oder Vorhaben kann von einer Organisation oder mehreren gebildet werden. In jedem Fall wird erwartet, dass alle der in einem Feld genannten Themen hinreichend behandelt werden. Wesentliches Projektergebnis sollen entsprechende Veröffentlichungen sein, die in Monografien, Sammelbänden oder Fachzeitschriften publiziert werden (einfaches Nutzungsrecht des BMAS). Darüber hinaus sollen die Ergebnisse in Fachworkshops und Tagungen bekannt gemacht werden.
6. Wie wird gefördert? (Förderhöhe, förderfähige Ausgaben, Dauer, Zeitpunkt)
Zuwendungen für Nachwuchsgruppen und Forschungsprojekte werden im Rahmen der Projektfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in der Regel als Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung ist auf 400.000 Euro jährlich je wissenschaftlicher Nachwuchsgruppe begrenzt und richtet sich nach dem notwendigen, nachgewiesenen und anerkannten Bedarf. Je Nachwuchsgruppe wäre eine Postdoktorandin/ein Postdoktorand und bis zu drei Doktorand/-innen eine sinnvolle Größe.
Es gilt das Besserstellungsverbot (im Rahmen der Zuwendung finanziertes Personal darf nicht bessergestellt werden als vergleichbare Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst). Weitere Details zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können der „Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ vom 6. November 2025 entnommen werden.
Nachwuchsgruppen können grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden. Forschungsprojekte können grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. Für ein Projekt, das eines der unter Nummer 5.2 benannten vier Themenfelder bearbeitet, können jeweils bis zu 400.000 Euro beantragt werden.
Das BMAS behält es sich in Abhängigkeit der Haushaltslage vor, die Bewilligung der Fördermittel jährlich oder überjährlich auszusprechen. Die konkrete Förderhöhe wird im Rahmen der Antragsbewilligung festgelegt. Weitere Details zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Eine Weiterleitung von Zuwendungen durch den Zuwendungsempfänger ist grundsätzlich möglich, sofern dies nach dem für förderfähig bewerteten Konzept erforderlich ist und bewilligt wird.
Die Einrichtung der Nachwuchsgruppen und der Beginn der Forschungsprojekte soll unmittelbar nach deren Bewilligung, spätestens aber bis Ende Januar 2027 erfolgen. Während der Laufzeit der bewilligten Projektförderungen sind kurze Zwischenberichte zum Stand der Forschungsarbeiten vorzulegen. Die detaillierte Regelung erfolgt im Zuwendungsbescheid. Ergebnisse bzw. die jeweiligen inhaltlichen wissenschaftlichen Abschlussberichte zu den Nachwuchsgruppen und Forschungsprojekten sollen zeitnah, spätestens sechs Monate nach Projektende, vorgelegt werden.
Grundsätzlich werden alle zur Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlichen und durch die Bewilligungsbehörde anerkannten, zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Hierzu zählen nach Nummer 5.3 der „Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ vom 6. November 2025:
- Personalausgaben (projektbezogene direkte Personalausgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zuwendungsempfänger beziehungsweise Teilvorhabenpartner), hierzu zählen wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte.
- Honorarausgaben/-kosten, wenn sie für die Durchführung des Vorhabens erforderlich und die Aufgaben nicht im Rahmen von im Vorhaben bestehenden Beschäftigungsverhältnissen durchführbar sind.
- Ausgaben für Investitionen, die ursächlich in der Durchführung des Vorhabens begründet sein müssen.
- Ausgaben für Open-Data- oder Open-Access-Publikationen.
- Ausgaben für die Beschaffung von Forschungsdienstleistungen und Dienstleistungen im Rahmen von Wissenstransfer sowie Ausgaben für Gebühren zur Nutzung von (Sekundär-)Daten, sofern diese für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind.
- Verwaltungsausgabenpauschale in Höhe von 20 Prozent bezogen auf die direkt förderfähigen Personalausgaben. Diese umfasst: Sachausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Miet- und Mietnebenkosten, Telefon- und Internetkosten, Reisekosten, Literatur, sonstige direkte zur Erfüllung des Förderzwecks notwendige Sachkosten.
- Für Nachwuchsgruppen gilt ergänzend, dass die Grundausstattung von der jeweiligen Hochschule/dem jeweiligen Forschungsinstitut bereitzustellen ist. Die betriebsübliche Grundausstattung umfasst Sach- und Personalmittel, die für den laufenden Betrieb einer Organisation notwendig, branchenüblich und angemessen sind (z. B. Büroausstattung, IT, Personal). Sie stellt die Basis dar, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unerlässlich ist, auch ohne das Förderprojekt.
Es ist vorgesehen, dass sich die antragstellende/n Institution/en selbst und/oder weitere relevante und für das Themenfeld der Sozialpolitikforschung verantwortliche Akteure an der Finanzierung beteiligen. Sofern in diesem Zusammenhang Drittmittel eingeworben werden, ist ein entsprechender Nachweis (z. B. Letter of Intent und/ oder eine Vereinbarung mit Dritten) spätestens im Rahmen der Antragstellung (nicht für die Interessenbekundung) erforderlich.
7. Auswahlverfahren
Die Auswahl der zu fördernden Nachwuchsgruppenprojekte und Forschungsvorhaben erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erhalten alle interessierten Institutionen die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Förderung zu bekunden. In der Interessenbekundung muss eindeutig ersichtlich werden, ob entweder eine Nachwuchsgruppe eingerichtet oder ein zeitgeschichtliches Forschungsprojekt durchgeführt werden soll. Auf Basis der Interessenbekundungen wird dann in einem zweiten Schritt eine begrenzte Anzahl von Institutionen zur konkreten Antragstellung aufgefordert.
7.1 Interessenbekundungsverfahren
Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die bis spätestens zum 06. Mai 2026 (15:59 Uhr) über das Förderportal BMAS elektronisch eingereicht wurden. Für die Interessenbekundung sind folgende Unterlagen erforderlich: Vorhabenkonzept (hierzu stehen zwei Mustervorlagen - je Förderschwerpunkt - im Förderportal BMAS zur Verfügung), Nachweis der Vertretungsberechtigung sowie ggf. Letter of Intent/ Absichtserklärung von Kooperations- bzw. Teilvorhabenpartnern (soweit an der Interessenbekundung beteiligt). Ergänzend zu den Unterlagen, ist es erforderlich, dass Sie Ihre Projektausgaben in einem Ausgaben- und Finanzierungplan im Förderportal BMAS darstellen. Interessenbekundungen, die nicht in dieser Form eingereicht werden oder den Umfang der geforderten Angaben und Unterlagen überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.
Im Übrigen wird für alle Interessenbekundungen auf die Nummern 4 und 6 der „Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ vom 6. November 2025 verwiesen.
7.2 Antragsverfahren
Es ist geplant, auf Basis der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens jeweils bis zu zehn Vorhaben zu Nachwuchsgruppen und zu zeitgeschichtlichen Forschungsprojekten zur Antragstellung zuzulassen. Die damit verbundene Aufforderung zur Antragstellung ergeht voraussichtlich bis zum 01. Juni 2026. Die aufgeforderten Institutionen haben dann die Möglichkeit, bis zum 13. Juli 2026 (15.59 Uhr) einen Förderantrag einzureichen. Signalisiert eine Institution frühzeitig, dass sie keinen Antrag einreichen wird, behält sich das BMAS vor, auf Basis der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens eine andere Institution zur Antragstellung aufzufordern.
Beteiligen sich Institutionen am Antragsverfahren, die bereits thematisch verwandte öffentlich geförderte Projekte durchführen, muss eine organisatorische und finanzielle Trennung der Projekte gewährleistet sein. Entsprechende Abgrenzungsnachweise sind vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Aufforderung zur Antragstellung weder eine Förderentscheidung getroffen, noch eine Förderung in Aussicht gestellt wird.
Die Struktur und der Umfang des Antrags wird durch die jeweiligen mit der Aufforderung zur Antragstellung übermittelten Formulare vorgegeben werden. Die Antragstellung und Administration der Vorhaben erfolgt über https://www.foerderportal-bmas.de .
8. Bewertung und Auswahl
Voraussetzung für die Bewilligung einer FIS-Nachwuchsgruppe oder eines FIS-Forschungsprojektes ist neben der (wirtschaftlichen und wissenschaftlichen) Eignung der Antragstellerinnen und Antragsteller ein überzeugendes Konzept, aus dem hervorgeht, inwiefern das Vorhaben in inhaltlicher oder methodischer Hinsicht über den aktuellen Stand der Sozialpolitikforschung hinausreicht und Impulse für die Sozialpolitikforschung verspricht. Inhaltlicher Bezugspunkt sind dabei die unter Punkt 5 dieser Förderbekanntmachung spezifizierten Themenkreise.
Überdies werden bei der Prüfung der Interessenbekundungen von Nachwuchsgruppen die Eignung und Plausibilität sowie bei der Begutachtung der Anträge folgende Punkte bewertet:
- Relevanz der zu untersuchenden Forschungsfragen;
- Qualität der inhaltlichen Ausführungen zur fachlichen Ausrichtung und zum Zusammenspiel der in der Nachwuchsgruppe geplanten Qualifizierungsstellen;
- Qualität des Konzepts für die Anbindung der Nachwuchsgruppen in einen Fachbereich der Hochschule (wissenschaftliches Umfeld);
- Interdisziplinäre Verknüpfung und Kompetenzbündelung mit bestehenden Forschungsstrukturen innerhalb der antragstellenden Universität sowie Vernetzung mit externen Institutionen;
- Stimmigkeit der vorgesehenen personellen Ausstattung der Nachwuchsgruppe (Personal und sonstige Ressourcen); Stimmigkeit und Angemessenheit des Zeitplans und Wirtschaftlichkeit des geplanten Ressourceneinsatzes;
- Interdisziplinarität und Diversität der geplanten Zusammensetzung der Nachwuchsgruppe;
- Wissenschaft-Praxis-Transfer;
- Analyse und Management der Risiken;
- Qualität des Antrags.
Überdies werden bei der Prüfung der Interessenbekundungen von zeitgeschichtlichen Forschungsprojekten die Eignung und Plausibilität sowie bei der Begutachtung der Anträge folgende Punkte bewertet:
- Qualität des Konzepts (Forschungs- bzw. Vernetzungskonzept; Konzept für den Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis; die ‒ auch interdisziplinäre ‒ Bündelung von Kompetenzen; Bezugnahme auf relevante Quellen und Sozialdaten);
- Eignung der geplanten Vorgehensweise / des geplanten Forschungsdesigns, Stimmigkeit und Effektivität von Zeit- und Arbeitsplan sowie Wirtschaftlichkeit der veranschlagten Ressourcen;
- Analyse und Management der Risiken;
- Innovationsgehalt und Originalität;
- Qualität des wissenschaftlichen Umfeldes.
Im Rahmen des Verfahrens sollen die in diesem Sinne besonders relevanten konzeptuellen Punkte in der jeweiligen Interessenbekundung bzw. dem Antrag anhand von Leitfragen herausgearbeitet werden.
Die Anträge werden jeweils von zwei externen Fachgutachter/-innen geprüft. Diese Gutachter/-innen werden so bestimmt, dass sie sowohl den spezifischen fachlichen als auch den interdisziplinären Charakter der jeweiligen Anträge beurteilen können. Auf Basis dieser Gutachten gibt der unabhängige wissenschaftliche FIS-Beirat voraussichtlich Mitte September 2026 ein fachliches Votum über die Förderfähigkeit ab, auf dessen Grundlage das BMAS eine Förderentscheidung trifft.
9. Bewilligung und Administration
Mit der Administration des Auswahl- sowie Förderverfahrens und der Bewilligung hat das BMAS die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachstelle für Fördermittel des Bundes beauftragt.
Die Bewilligung erfolgt durch die DRV KBS bei Nachwuchsgruppen und Forschungsprojekten voraussichtlich bis zum 30. November 2026, die Ablehnungsbescheide ergehen im Anschluss des Bewilligungsverfahrens. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht dabei nicht. Die Bewilligung der beantragten Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die unter Punkt 7.4 der „Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ genannten Vorschriften.
10. Evaluation
Das BMAS behält sich vor, die im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ geförderten Maßnahmen evaluieren zu lassen. In diesem Zusammenhang sind die geförderten Projekte dazu verpflichtet, mit den zur Evaluierung des Programms beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten.
11. Ansprechpartner
Für inhaltliche Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des BMAS (Telefon: 030 / 18527 - 4010; E-Mail: sozialpolitikforschung@bmas.bund.de) gern zur Verfügung.
Für administrative Fragen - zum Interessenbekundungs- und Antragsverfahren - wenden Sie sich bitte an:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Fachstelle für Fördermittel des Bundes - Fachbereich Bund
Albert-Einstein-Straße 47, Einsteinhaus (Haus D)
02977 Hoyerswerda
Tel.: 03571 47602 - 93
Fax: 0234 97838 - 80183
Mail: FIS@kbs.de
Servicezeiten: Mo - Do 8:00 - 16:00 Uhr
Fr 8:00 - 14:00 Uhr
Die administrative Abwicklung der „Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitikforschung“ erfolgt über das Förderportal BMAS (https://www.foerderportal-bmas.de). Neben der Online-Hilfe steht Ihnen das Team der DV-Verbindungsstelle (DVV) für technische Fragen zur Verfügung.
Für technische Fragen zum Förderportal erreichen Sie die DVV wie folgt:
Tel.: 0355 355486-700
Mail: bund-it@kbs.de
Servicezeiten: Mo - Do 8:00 - 16:00 Uhr
Fr 8:00 - 14:00 Uhr
Berlin, den 23. März 2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag
Ulrike Hegewald